Lieferung von Biogas und Mischgas für diverse Abnahmestellen verschiedener Kommunen und kommunaler Betriebe in Niedersachsen. Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6 Uhr bis 01.01.2025, 6 Uhr Referenznummer der Bekanntmachung: G/097
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
E-Mail:
Telefon: +49 511/30285-0
Fax: +49 511/30285-76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Biogas und Mischgas für diverse Abnahmestellen verschiedener Kommunen und kommunaler Betriebe in Niedersachsen. Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6 Uhr bis 01.01.2025, 6 Uhr
Lieferung von Biogas (Biomethan) und Mischgas (75% Anteil Biomethan) für diverse Abnahmestellen verschiedener Kommunen und kommunaler Betriebe in Niedersachsen.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6.00 Uhr bis 01.01.2025, 6.00 Uhr (ein Lieferjahr)
„Biogas (Biomethan) für die LB Leeraner Badbetriebs GmbH“
Leer
Biogas (Biomethan) für eine Abnahmestelle mit einem Referenzwert von ca. 1.850.000 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6.00 Uhr bis 01.01.2025, 6.00 Uhr (ein Lieferjahr).
Für die Versorgung der Abnahmestelle wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden:
„Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird.
„Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Biogasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Biogas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Biogases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Biogases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
„Biogas (Biomethan) für die Stadt Schortens“
Schortens
Biogas (Biomethan) für eine Abnahmestelle mit einem Referenzwert von ca. 1.200.000 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6.00 Uhr bis 01.01.2025, 6.00 Uhr (ein Lieferjahr).
Für die Versorgung der Abnahmestelle wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden:
„Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird.
„Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Biogasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Biogas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Biogases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Biogases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
„Mischgas (75% Anteil Biomethan) für die Stadt Hildesheim“
Hildesheim
Mischgas (75% Anteil Biomethan) für eine Abnahmestelle mit einem Referenzwert von ca. 309.460 kWh/a..
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6.00 Uhr bis 01.01.2025, 6.00 Uhr (ein Lieferjahr).
Für die Versorgung der Abnahmestelle wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden:
„Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird.
„Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Biogasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Biogas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Biogases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Biogases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
„Biogas (Biomethan) für die Stadt Hildesheim“
Hildesheim
Biogas (Biomethan) für eine Abnahmestelle mit einem Referenzwert von ca. 200.000 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6.00 Uhr bis 01.01.2025, 6.00 Uhr (ein Lieferjahr).
Für die Versorgung der Abnahmestelle wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden:
„Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird.
„Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Biogasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Biogas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Biogases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Biogases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 2 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943