Stromlieferung für 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: GT-M_23_10000
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Weserstraße 9a
Ort: Verden
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42317680
Fax: +49 423176855
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung für 2024
Es werden für unsere Abnahmestellen neue Lieferverträge für Strom für das Jahr 2024 ausgeschrieben.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefervertrag Strom 2024 für folgende Abnahmestellen:
Wasserwerk Wittkoppenberg, Wittkoppenberg 1, 28832 Achim
DEA Suhrheide, Trifte 99, 28870 Ottersberg
geschätzte Gesamtenergiemenge: 3,23 GWh
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefervertrag Strom 2024 für folgende Abnahmestellen:
Wasserwerk Panzenberg, Botterbusch 107, 27283 Verden
Geschäftsstelle, Weserstraße 9 A, 27283 Verden
geschätzte Gesamtenergiemenge: 2,87 GWh
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefervertrag Strom 2024 für folgende Abnahmestellen:
Wasserwerk Langenberg, Goldbornweg, 27308 Kirchlinteln
Wasserwerk Langenberg, Kückenmoorer Dorfstr. 9a, 27308 Kirchlinteln
geschätzte Gesamtenergiemenge: 1,22 GWh
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung zur Eintragung Registergericht
Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechungseingang
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.