Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für die Liegenschaften der Stadt Rotenburg (Wümme) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Große Straße 1
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 04261710
Fax: +49 426171189
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rotenburg-wuemme.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für die Liegenschaften der Stadt Rotenburg (Wümme)
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten der Stadt Rotenburg (Wümme)
1. Toilette Nödenstraße ca. 7 m²
2. Toilette Am Neuen Markt ca. 33 m²
3. Toilette am Bahnhof inkl. Warteraum ca. 43 m²
4. Toilette am Rathaus ca. 19 m²
5. Adolf-Rinck-Sporthalle sowie Mensa der Stadtschule ca. 2.490 m²
6. Schule am Grafel inkl. Anbau, Turnhalle und Mensa ca. 3.634 m²
7. Kantor-Helmke-Schule inkl. Turnhalle ca. 3.599 m²
8. IGS In der Ahe inkl. Turnhalle und Mensa ca. 7.766 m²
9. Sportanlagen In der Ahe alt und neu ca. 738 m²
10. IGS Gerberstraße inkl. Turnhalle und Mensa ca. 8.687 m²
11. Mehrgenerationenhaus Waffensen (MGH) ca. 816 m²
12. Kita Hemphöfen ca. 565 m²
27356 Rotenburg (Wümme) und Ortschaften
siehe II.1.4
Das Vertragsverhältnis beginnt am 02.01.2024, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2027, 24:00 Uhr. Der AG hat das Recht, die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer
Verlängerungsoption von bis zu einem Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG. Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages (d.h. Optionsausübung bis zum 30.09.2027) auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.