Systemische Analysen im Projekt Moornutzung im Wandel Referenznummer der Bekanntmachung: 3-3.15-2023-00180
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mars-la-Tour-Str. 4a
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 441801-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemische Analysen im Projekt Moornutzung im Wandel
Systemische Analysen im Rahmen des Projektes MoWa: Unterstützung der Transformation der landwirtschaftlichen Moornutzung in Niedersachsen im Sinne des Klimaschutzes durch systemische Untersuchungen und Prozessbegleitung (MoWa - Moornutzung im Wandel)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Str. 6 26121 Oldenburg Es müssen Vor-Ort-Termine in vier Untersuchungsregionen verteilt im gesamten Gebiet des Landes Niedersachsen wahrgenommen werden.
Aktuelle gesellschaftliche und politische Anforderungen zum Moorbodenschutz zielen vor allem auf Klima- und Naturschutz ab. Gleichzeitig wird jedoch ein Großteil der Moorflächen in Niedersachsen landwirtschaftlich genutzt und die Wertschöpfung auf diesen Flächen stellt in einigen ländlichen Regionen einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor dar. Im Rahmen einer systemischen Wirtschaftsanalyse sollen die wirtschaftlichen Herausforderungen sowohl auf betrieblicher als auch regionaler Ebene mit Lösungsansätzen verflochten und bewertet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Schwentinestr. 24
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4312184440
Fax: +49 4312184441
Internet-Adresse: http://fh-kiel-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe durch Eigenerklärung,
- dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen.
- dass keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DQDU
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zu richten.
Hinweis: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).