Vergabeverfahren Rechtsberatungsleistungen für den Neubau der Baustufe 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 23E79111BS2005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Otting Zinger Rechtsanwälte PartG mbB
E-Mail:
Telefon: +49 6181-7016620
Fax: +49 6181-7016623
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://baug-umg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Rechtsberatungsleistungen für den Neubau der Baustufe 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Rechtsberatungsleistungen. Der Auftraggeber benötigt zur rechtlichen Begleitung des Neubauprojekts der Universitätsmedizin Göttingen umfassende externe Rechtsberatungsleistungen, insbesondere im Vergaberecht und im privaten Baurecht.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Rechtsberatungsleistungen. Der Auftraggeber benötigt zur rechtlichen Begleitung des Neubauprojekts der Universitätsmedizin Göttingen (Neubau der Baustufe 2 "Eltern-Kind-Zentrum") umfassende externe Rechtsberatungsleistungen.
Gesucht wird ein Rechtsdienstleister, der die gesamte Beratung im Vergabe- und Bauvertragsrecht übernehmen kann. Der Berater soll die anstehenden Vergabeverfahren für Generalplaner und Baugewerke konzipieren, steuern und als externe Vergabestelle abwickeln. Bestandteil des Auftrags wird auch die Erstellung und Verhandlung der einschlägigen Vertragsentwürfe sein. Der beauftragte Rechtberater soll das Projekt sodann in die Realisierungsphase bis hin zur Fertigstellung begleiten und dabei insbesondere die Auseinandersetzung mit Nachträgen und Behinderungsanzeigen (Claim Management) sowie die rechtliche Begleitung der Mängelverfolgung und Vertragsanpassungen übernehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Vertragsverhältnisses um bis zu fünf Jahre zu verlangen.
Liegen mehr als drei Teilnahmeanträge vor, die alle bekannt gemachten Kriterien erfüllen, werden die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert:
a) Gesamtanzahl der Fachanwälte für Vergaberecht: Der Bewerber erhält für jeden in der Kanzlei tätigen Fachanwalt für Vergaberecht 1 Punkt, maximal 5 Punkte.
b) Gesamtanzahl der Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht: Der Bewerber erhält für jeden in der Kanzlei tätigen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Punkt, maximal 5 Punkte.
c) Gesamtanzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden (wertbaren) Referenzen:
- Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz zu Ziff. III.1.3.2 a) 2 Punkte, maximal 10 Punkte.
- Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz zu Ziff. III.1.3.2 b) 1 Punkt, maximal 5 Punkte.
- Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz zu Ziff. III.1.3.2 c) 1 Punkt, maximal 5 Punkte.
d) Qualität der Referenzen zu vergleichbaren Bauprojekten (Ziff. III.1.3.2):
- Für jede wertbare Referenz aus dem Bereich Krankenhausbau erhält der Bewerber 5 Punkte, maximal 25 Punkte.
- Für jede wertbare Referenz aus dem Bereich Universitätsmedizinbau erhält der Bewerber 5 Punkte, maximal 25 Punkte.
Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der geplanten Höchstzahl, so werden alle betroffenen Bewerber, d.h. die mit dem Drittbesten nach Punkten gleichauf liegenden Bewerber, zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Verlängerungsoption um fünf weitere Jahre, siehe oben Ziff. II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Partnerschaftsregister; der Auszug darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht (Formblatt 07)
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 04)
3. Ausgefülltes Unternehmensdatenblatt (Formblatt 03)
4. Verpflichtungserklärung zu Mindestentgelten nach § 4 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom 31. Oktober 2013 gem. amtlichem Muster (Formblatt 06)
5. Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt 05).
Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens) mit einer Versicherungssumme von mind. EUR 10,0 Mio. je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge.
Der vorstehend geforderte Nachweis (Formblatt 08) ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe ist der Nachweis vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. Zudem ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt 12) abzugeben.
1. Personal:
Der Bewerber muss folgende Eigenerklärungen zum Personal vorlegen:
- Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte in den Rechtsgebieten Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht. Rechtsanwälte, die in beiden Rechtsgebieten tätig sind, zählen als eine Person.
- Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Fachanwälte für Vergaberecht.
- Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.
Als Mindestanforderung muss mindestens ein Fachanwalt für Vergaberecht und ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei tätig sein.
Rechtsanwälte, die beide Fachanwaltstitel führen, zählen in jeder Kategorie einzeln.
Die Angaben beziehen sich auf den Stichtag 30.09.2023.
Für die Erklärungen ist Formblatt 09 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt 09) vom Eignungsgeber vorgelegt werden.
2. Referenzen zu vergleichbaren Hochbauprojekten
Der Bewerber muss Eigenerklärungen über mindestens drei Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen vorlegen:
a. Eine Referenz über die umfassende rechtliche Begleitung eines Auftraggebers i.S.d. § 98 GWB eines vergleichbaren Hochbauprojekts, bei dem alle relevanten Rechtsgebiete (Vergaberecht für Bau- und Planungsleistungen, Bau- und Architektenrecht, Vertragsrecht, Claim Management) abgedeckt wurden.
Als mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Bauvolumen von mindestens EUR 50 Mio. netto.
b. Eine Referenz über die vergaberechtliche Beratung eines Auftraggebers i.S.d. § 98 GWB in einem vergleichbaren Hochbauprojekt. Die Referenz muss mindestens die Abwicklung eines Vergabeverfahren für Planungsleistungen und eines Vergabeverfahren für eine (Teil-) Generalunternehmervergabe umfassen.
Als vergleichbar gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Auftragsvolumen für die Bauleistungen von insgesamt mindestens EUR 50Mio. netto.
c. Eine Referenz über die bauvertragsrechtliche Beratung und die Beratung in der Bauabwicklung (Nachträge, Behinderungsanzeigen, "Claim Management") in einem vergleichbaren Hochbauprojekt.
Als vergleichbar gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Bauvolumen von mindestens EUR 50 Mio. netto.
Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen; die Projekte müssen abgeschlossen sein oder (im Fall a und c) über mindestens zwei Jahre begleitet worden sein.
Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf Formblatt 10 (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten je Referenz) einzureichen. Die Darstellung enthält folgende Angaben:
o Angabe des Auftraggebers einschließlich Anschrift;
o Ansprechpartner beim Auftraggeber (inkl. E-Mail und Telefonnummer);
o Gegenstand der Referenzleistung;
o Bauvolumen bzw. Auftragsvolumen;
o Angabe des Ausführungszeitraums;
o Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Beratungsleistungen inkl. Angabe der umfassten Rechtsgebiete.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt 10) vom Eignungsgeber vorgelegt werden. Zudem ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt 12) abzugeben.
Der für die Leistungsdurchführung vorgesehene Hauptansprechpartner und dessen Stellvertreter müssen als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt 11 zu verwenden.
2. Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür ist das Formblatt 12 zu verwenden. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die geforderten Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien vorzulegen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YP36WQX
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.