Gebäudereinigung Gorleben
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Gorleben
Gebäudereinigung am Standort Gorleben
Gorleben
Gebäudereinigung am Standort Gorleben
Der Vertrag verlängert sich um jeweils einen Monat, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Anpassungen aufgrund von Veränderungen bei den Räumlichkeiten oder Reinigungsintervallen.
Verlängerung der Vertragsdauer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zu den nachfolgenden Eignungskriterien sind vom Auftragnehmer entsprechende Nachweise
(ggf. anhand von Referenzen) und Unterlagen dem Angebot beizulegen:
• Auszug aus dem Berufsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, ...)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen
• Bescheinigung in Steuersachen
• Eigenerklärung zur Eignung
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe
spätestens zum Vertragsabschluss
• 3 Referenzen zu ähnlichen Aufträgen aus den letzten 3 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.