Lieferung von Strom für die Gemeinde Ilsede Referenznummer der Bekanntmachung: ILS-02-2023/028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eichstraße 3
Ort: Ilsede
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31241
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bollmann, Birthe Annika
E-Mail:
Telefon: +49 51714016107
Fax: +49 51714017730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom für die Gemeinde Ilsede
Die Gemeinde Ilsede schreibt die Stromlieferung für die Liegenschaften der Gemeinde sowie die Straßenbeleuchtung zum 01.01.2024 für zwei Jahre im offenen Verfahren aus.
Die Liefermenge beträgt ca. 1.21 Mio kWh/a.
Die Gemeinde Ilsede schreibt die Stromlieferung für die Liegenschaften der Gemeinde sowie die Straßenbeleuchtung zum 01.01.2024 für zwei Jahre aus.
Die Liefermenge beträgt ca. 1.21 Mio kWh/a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Versorgungsunternehmen, Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen inklusive Erklärung über die Liquidität
Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen inklusive Erklärung über die Liquidität
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch, Bieter sind nicht beim Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-1334
Fax: +49 413115-2943
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.