Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Referenznummer der Bekanntmachung: V_Sch_2023-05 IKZ BD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 11
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 533184309
Fax: +49 533184405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
Die Samtgemeinde Baddeckenstedt und die Samtgemeinde Oderwald als kommunale Träger des Brandschutzes beabsichtigen für die Freiwillige Feuerwehren die Anschaffung von bedarfsgerechter Einsatzbekleidung. Beschafft werden Einsatzhosen sowie Einsatzjacken. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen für die SG Baddeckenstedt und SG Oderwald.
Los 1 Samtgemeinde Oderwald
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 umfasst die Beschaffung über 280 Sätze Schutzkleidung, bestehend aus Einsatzhose und Einsatzjacke für die Samtgemeinde Oderwald. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2 Samtgemeinde Baddeckenstedt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 umfasst die Beschaffung 220 Sätze Schutzkleidung, bestehend aus Einsatzhose und Einsatzjacke für die Samtgemeinde Baddeckenstedt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Samtgemeinde Oderwald
Ort: Aerzen
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31855
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Samtgemeinde Baddeckenstedt
Ort: Aerzen
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.