Lieferung und Installation von elektronischen Sirenen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0483

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Schloßplatz 6
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDY1EU8HRFQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDY1EU8HRFQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Installation von elektronischen Sirenen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0483
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35240000 Sirenen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung und Installation von 64 elektronischen Sirenen in fünf kreisangehörigen Kommunen sowie Rückbau der alten Sirenenanlagen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48952000 Beschallungsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet 21423 Winsen/Luhe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Landkreis Harburg gibt es zurzeit 307 alte Sirenenstandorte auf Gebäuden und freiste-henden Masten. Ein Teil dieser Sirenen ist im Rahmen des Einsatzes von Fördermitteln des Landes Niedersachsen durch neue elektronische Sirenenanlagen auf Dächern und freistehenden Masten zu ersetzen sowie mit neuen Sirenenstandorten zu ergänzen. Insgesamt sind 64 elektronische Sirenen in der Samtgemeinde Elbmarsch, der Stadt Winsen (Luhe), der Gemeinde Stelle, der Gemeinde Seevetal und der Gemeinde Neu Wulmstorf zu errichten.

Die Anlagen 1 und 2 beschreiben den Leistungsumfang einer Dachsirene (TYP A) sowie einer Mastsirene (Typ B).

Die Anlage 3 enthält die Standorte, an denen die benötigten Sirenenreichweiten (Schallleis-tung) bereits bekannt sind.

Die Anlage 4 enthält die Standorte, an denen die dort benötigte Sirenenreichweite (Schall-leistung) noch durch den Bieter zu ermitteln ist. Für die in der Anlage 4 aufgeführten Stand-orte ist im Vorfeld der Installationsphase durch den Bieter eine Beschallungsübersicht mit der Darstellung der zu erwartenden Beschallungsgrenzen für die Sirenenanlage zu erstellen, unter Berücksichtigung der vorgegebenen Standorte kann die Schallleistung angepasst wer-den.

Das Gesamtsystem hat einen omnidirektionalen Mindestschalldruckpegel von 103 dB(A) in 30m Distanz zur Quelle zu erreichen.

Die Einzelpreise sind an den dafür vorgesehenen Stellen einzutragen. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt als Gesamtleistung.

Folgende Leistungen sind zu erbringen:

- Inaugenscheinnahme der zusätzlichen künftigen Sirenenstandorte zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen zur Errichtung

- Ermittlung des benötigten Schalldruckpegels an den künftigen Sirenenstandorten so-wie Darstellung in einer Beschallungsübersicht

- Lieferung der benötigten Sirenentechnik samt Zubehör

- Altanlagenrückbau

- Montage der neuen Sirenentechnik samt Zubehör

- Ausrichtung der elektronischen Sirenen

Die Aufwendungen für die Erkundung der örtlichen Gegebenheiten des Montageortes sind in die Preise mit einzukalkulieren und mit dem Festpreis abgegolten. Ebenso wie die notwendi-gen An- und Abfahrten, evtl. notwendige Baustelleinrichtungskosten sowie sämtliche zur Montage notwendigen Kleinteile und Materialien.

Die Beschallungsübersicht ist direkt nach Auftragserteilung unter folgenden Bedingungen zu erstellen:

Windstille, Temperatur +20°C, Luftdruck 1013 mbar, 60 % Luftfeuchte. Frequenz hochge-laufenes Sirenensignal, Warnung der Bevölkerung, Dämpfungsberechnung nach Analyse jedes einzelnen Standortes.

Die Bieter haben den Umfang der Arbeiten vor Beginn stets zu überprüfen, ggf. zu ergänzen und ein fertiges Konzept zu übergeben. Sämtliche erforderlichen Materialien, Fremdleistungen und Montagen gehören zum Lieferumfang.

Da es sich bei dem Auftrag um eine geförderte Maßnahme des Landes Niedersachsen handelt, muss die Leistung zwingend bis zum angegebenen Zeitpunkt erbracht werden, damit die Fördergelder abgerufen werden können. Werden die Fördermittel nicht fristgerecht abgerufen, verfallen sie. Aus diesem Grund muss die ausgeschriebene Leistung bis spätestens 31.10.2024 erbracht worden sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzureichende Unterlagen:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen)

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde

Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:

- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)

Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes).

Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Musterstatik Fundament (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Musterstatik Mast (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (Planung und Ausführung) in den letzten 3 Jahren mit einem Gesamtumsatzvolumen ab [Betrag gelöscht] EUR

- Musterstatik Sirenenhörner und Befestigungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Übersichtsschema (Blockschaltbild) zur Visualisierung des Zusammenwirkens aller Systemkomponenten, sowie Nachweis über Ausfallsicherheit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Rechnerischer Nachweis Energiebilanz mit Netzversorgung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Nachweis der Einhaltung der Reaktionszeit bei Störung innerhalb von 24 Stunden so-wie der Störungsbeseitigung von 72 Stunden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Ausführliche technische Beschreibung der Grundleistung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durch den Bieter ist mit dem Angebot eine ausführliche technische Beschreibung der Grundleistung einzureichen, in dem das Zusammenwirken aller Systemkomponenten dargestellt wird. Es muss daraus ersichtlich sein, wie die Ausfallsicherheit realisiert wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/11/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):

https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY1EU8HRFQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2023

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