Vergabe Umschlagfläche Baltrum N16 Referenznummer der Bekanntmachung: 17-23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Umschlagfläche Baltrum N16
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Baltrum auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Baltrum liegt im Südwesten der autofreien Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort angebunden. Im Bereich des Hafen Baltrum wird von Niedersachsen Ports aus Verkehrssicherungsgründen keine unbewirtschaftete Fläche zur Verfügung gestellt, auf der Güter zur Selbstabholung abgestellt werden können. Die im Eigentum von Niedersachsen Ports stehende und auf dem den Vergabeunterlagen beigefügten Lageplan rot gekennzeichnete Fläche mit einer Größe von ca. 1.200 m² (im Folgenden: Fläche N16) soll zukünftig als von Konzessionären zu bewirtschaftende Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung genutzt werden. Auf dieser soll insbesondere auch die Zwischenlagerung von Gütern zur Abholung durch die Empfänger oder auch zum Vorstauen von Gütern zu Zwecken des Versands über den Hafen ermöglicht werden.Im Rahmen der hier gegenständlichen Ausschreibung sollen diese Konzessionäre gefunden werden.
Die Fläche soll - hinreichende Angebotsabgabe vorausgesetzt - in zwei Teilflächen aufgeteilt werden und von je einem Unternehmen betrieben werden. Der genaue Flächenzuschnitt wird im Rahmen der Verhandlungen festgelegt werden. Soweit sich nur ein geeignetes Unternehmen bewerben sollte, ist auch eine Vergabe der Flächen im Ganzen denkbar. Vor diesem Hintergrund wurde von einer (Vor-) Aufteilung in einzelne Lose abgesehen.
Die Fläche wird für die vorgenannte Nutzung ab dem letzten Quartal 2024 zur Verfügung stehen.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für die Umschlagfläche N16 mittels Abschluss von Mietverträgen durch. Es wird ein Mindestmietzins verlangt werden, der spätestens mit Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt werden wird.
26579 Baltrum
Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Baltrum auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Baltrum liegt im Südwesten der autofreien Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort angebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Baltrum.
Die Hafennutzung umfasst
a) Ver- und Entsorgung: mehrere Frachter mit max. 35 m Länge;
b) Fährverkehr: derzeit Fährlinie Baltrum - Neßmersiel der Baltrum Linie (mehrere Fährschiffe bis 45 m Länge) und
c) den Sportboothafen: Baltrumer Bootsclub e. V.
Im Bereich des Hafen Baltrum wird von Niedersachsen Ports aus Verkehrssicherungsgründen keine unbewirtschaftete Fläche zur Verfügung gestellt, auf der Güter zur Selbstabholung abgestellt werden können. Daher müssen über den Hafen abgewickelte Güter von "Selbstabholern" unmittelbar von Bord abgeholt werden. Alternativ hat der Versand so zu erfolgen, dass ein Unternehmen die Obhut über die Güter ab dem Entladen übernimmt und dann weiter distribuiert. Z.B. können die Güter über die die Insel Baltrum anlaufende Reederei und einer die Güter unmittelbar im Abladezeitpunkt übernehmende Spedition/ein anderes Unternehmen bis zur Empfängeradresse zugestellt werden. Ein vorübergehendes Abstellen im Kajenbereich soll nicht erfolgen.
Die im Eigentum von Niedersachsen Ports stehende und auf dem beigefügten Lageplan rot gekennzeichnete Fläche mit einer Größe von ca. 1.200 m² (im Folgenden: Fläche N16) soll zukünftig als von Konzessionären zu bewirtschaftende Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung genutzt werden. Auf dieser soll insbesondere auch die Zwischenlagerung von Gütern zur Abholung durch die Empfänger oder auch zum Vorstauen von Gütern zu Zwecken des Versands über den Hafen ermöglicht werden. Im Rahmen der hier gegenständlichen Ausschreibung sollen diese Konzessionäre gefunden werden.
Die Fläche soll - hinreichende Angebotsabgabe vorausgesetzt - in zwei Teilflächen aufgeteilt werden und von je einem Unternehmen betrieben werden. Der genaue Flächenzuschnitt wird im Rahmen der Verhandlungen festgelegt werden. Soweit sich nur ein geeignetes Unternehmen bewerben sollte, ist auch eine Vergabe der Flächen im Ganzen denkbar.
Die Fläche wird für die vorgenannte Nutzung ab dem letzten Quartal 2024 zur Verfügung stehen.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für die Umschlagfläche N16 mittels Abschluss von Mietverträgen durch. Es wird ein Mindestmietzins verlangt werden, der spätestens mit Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt werden wird. Die Dauer des Mietvertrages / der Mietverträge wird Gegenstand der Verhandlungen sein.
Die Dauer des Mietvertrages / der Mietverträge wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Die in das Pflichtfeld "Laufzeit" eingetragene Dauer ist daher als exemplarischer Wert zu verstehen.
1. Niedersachsen Ports beabsichtigt, den/die Betreiber der Umschlagfläche vertraglich zur diskriminierungsfreien Andienung der nachfolgend aufgeführten Leistungen auf Kosten der Besteller/Kunden zu verpflichten:
a) Eigenverantwortliche Organisation der Abholung/Entgegennahme von Gütern, mit deren Umschlag bzw. Weitertransport sie beauftragt worden sind, vom Fähr- oder Frachtschiff unter Ausschluss des längeren Abstellens auf der Kaje.
b) Weitertransport der angenommenen Güter an die Letztempfänger auf der Insel Baltrum.
c) Kurzfristige Zwischenlagerung der Güter unter Beachtung der vertraglich festzulegenden Höchstdauer (danach zwingender Weitertransport durch den (jeweiligen) Betreiber an den Empfänger).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche bei Überflutungsgefahr innerhalb von 6 Stunden nach Bekanntmachung der Warnungen durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie geräumt werden muss. Der/die Betreiber sind verpflichtet, entsprechende Informationen eigenverantwortlich einzuholen.
d) Garantierte ganzjährige, diskriminierungsfreie Andienung der vorgenannten Dienstleistungen.
e) Andienung der Dienstleistungen zu marktüblichen Bedingungen.
Dabei dürfen die Konditionen für die Abholung/Entgegennahme und Zwischenlagerung der Güter durch den Betreiber nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein anschließender Weitertransport an den Letztempfänger erfolgt oder dieser die Ware bei dem (jeweiligen) Betreiber abholt.
f) Verkehrssicherung
Der/die Betreiber hat/haben sicherzustellen, dass durch den Betrieb der Fläche der Personenverkehr (insbesondere mit Blick auf die Passagiere des Fährverkehrs) nicht gefährdet wird und Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden.
Der/die Betreiber hat/haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände in das Hafenbecken gelangen. Soweit doch Gegenstände in das Hafenbecken gelangen, hat/haben der/die Betreiber diese unverzüglich zu entfernen und sicherzustellen, dass die Schifffahrt und die Umwelt nicht gefährdet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem hochwassergefährdeten Bereich (vgl. Ziff. 3) von Seiten Niedersachsen Ports nur temporäre Einfriedungen zulässig sind. Die sich aus der Deichvorlandverordnung ergebenden Vorgaben sind zu beachten.
g) Räumung der Fläche
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche bei Überflutungsgefahr innerhalb der nächsten 6 Stunden nach Bekanntmachung der Warnungen durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie geräumt werden muss. Der/die Betreiber sind verpflichtet, entsprechende Informationen eigenverantwortlich einzuholen.
2. Es werden hierfür die u.a. die nachstehend aufgeführten Rahmenbedingungen gelten:
a) Niedersachsen Ports wird keine, auch keine anteilige Vergütung für die Leistungserbringung zahlen. Die Entgelte sind allein von Dritten/den Kunden zu erwirtschaften und einzuziehen (Konzession). Niedersachsen Ports übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Auslastung oder Mindest-Beauftragung. Das wirtschaftliche Risiko muss bei dem Betreiber liegen.
b) Die im Einzelfall erfolgende Beauftragung des Betreibers (soweit es mehr als einer sein wird) zur etwaigen Zwischenlagerung von seinen Gütern obliegt der Person/dem Unternehmen, die/das die Zwischenlagerung beauftragt.
c) Die Errichtung von baulichen Anlagen auf der Umschlagfläche wird vertraglich ausgeschlossen werden.
d) Der/die Betreiber wird/werden keinen Anspruch darauf haben, dass das Fracht- bzw. Fährschiff stets an demselben Liegeplatz festmacht. Die in Ziff. 2.1 genannten Pflichten gelten unabhängig von dem jeweils gewählten Liegeplatz. Die Liegeplatz-Zuordnung durch Niedersachsen Ports und deren örtliche Vertreter darf keinen Einfluss auf die gegenüber den Kunden erhobenen Entgelte habe.
e) Der Nutzungsbereich endet mind. drei Meter vor der Kaikante. Der exakte Grenzverlauf des Nutzungsbereichs wird im Rahmen der Verhandlungen festgelegt werden. Vor diesem Hintergrund kann die tatsächliche Größe der zur Verfügung zu stellenden Fläche(n) letztlich von der vorgenannten Flächengröße abweichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter folgende Erklärungen abzugeben:
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
d) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
e) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland).
f) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Die Bieter haben unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter folgende Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) anzugeben. Auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
a) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
b) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
c) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Die Bieter haben unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter folgende Erklärungen abzugeben:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch Einreichung mind. einer vergleichbaren Referenz über Speditionsleistungen, in der die Erfahrungen und Fachkunde des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen (Abholung/Entgegenahme von Gütern, Transport von Gütern und Zwischenlagerung von Gütern) dargestellt werden.
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Abgabe des (indikativen) Angebots zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Mietvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung und/oder für den Vertragsabschluss angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Niedersachsen Ports führt zur Vermarktung der Umschlagfläche dieses transparente und diskriminierungsfreie Auswahlverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) durch.
2. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Portal www.dtvp.de ausgewählt, welches grundsätzlich der Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Konzessionen dient. Es wird vor diesem Hintergrund in der über das Portal erstellten Bekanntmachung ausdrücklich klargestellt, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Auswahlverfahren handelt. Insbesondere wird klargestellt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten eines der vorgefertigten Bekanntmachungsformulare ausgewählt und ausgefüllt werden musste. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als "öffentlicher Auftrag" spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider.
3. Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
4. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
5. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Mietvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages haben.
6. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
7. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
8. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
9. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge endet um 12:00 Uhr am 31. Tag nach Versand der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. Ziff. IV 2.2). Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder Feiertag handelt, endet die Frist um 12:00 Uhr des nächsten darauf folgenden Werktags.
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist einmalig um 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf der Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft wiederum bis 12:00 Uhr des 31. Tages nach ursprünglichem Fristablauf.
10. Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird. Im Anschluss werden die geeigneten Bieter von Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Es wird hierzu auf Ziff. 6.3 des Informationsmemorandums verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9F6W8U
Ort: Oldenburg
Land: Deutschland