Lieferung von Erdgas an 267 Abnahmestellen im Landkreis Harburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0474
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 6
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas an 267 Abnahmestellen im Landkreis Harburg
Ausschreibung für die Lieferung von Erdgas mit einer jährlichen Abnahmemenge von ca. 31.000 kWh / Jahr (Basis 2022) an ca. 267 Abnahmestellen des Landkreises Harburg, teilnehmender Kommunen und kommunalen Einrichtungen des Landkreises Harburg (insgesamt 207 Verträge mit mehreren Auftraggebern) in der Zeit vom 01. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 plus optionaler Verlängerung von 2 x 12 Monaten bis max. 31. Dezember 2027.
Landkreis Harburg 21423 Winsen/Luhe
Ausschreibung für die Lieferung von Erdgas mit einer jährlichen Abnahmemenge von ca. 31.000 kWh / Jahr (Basis 2022) an ca. 267 Abnahmestellen des Landkreises Harburg, teilnehmender Kommunen und kommunalen Einrichtungen des Landkreises Harburg (insgesamt 207 Verträge mit mehreren Auftraggebern) in der Zeit vom 01. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 plus optionaler Verlängerung von 2 x 12 Monaten bis max. 31. Dezember 2027.
optionale Verlängerung von 2 x 12 Monaten bis max. 31. Dezember 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 48 VgV abzugeben (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen). Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, wenn der Nachweis der Eignung durch Eintragung im Präqualifikation erfolgt.
Es sind Angaben zum Umsatz, zur Zahl der Beschäftigten, zu eventuellen Insolvenzverfahren, zur eventuellen Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Betriebshaftversicherung erforderlich.
Für den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Versicherungsnachweis mit angemessenen Deckungssummen oder eine formlose Eigenerklärung über den geplanten Abschluss mit dem Angebot einzureichen.
Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG ist durch Abgabe einer Erklärung zu Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sollten Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Mindestentgelterklärung mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Der durchschnittliche Umsatz muss im Referenzzeitraum mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto hinsichtlich vergleichbarer Leistungen betragen haben.
Eigenerklärung Referenzen (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
- Mindestens zwei vergleichbare Referenzen
Eine Referenz ist nur vergleichbar/wertungsfähig, wenn:
- Leistung in den letzten drei Jahren erbracht
- Gaslieferung mindestens 50.000 MWh/a an mindestens 150 Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Beim Kriterium Preis wird aus Arbeitspreis und Grundpreis ein Gesamtpreis ermittelt (Formel s. Leistungsbeschreibung).
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erteilt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben Sie unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 30.10.2023 um 08.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt 12 Recht):
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY1EXJYR14
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).