Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Harburger Str. 2
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5191/970-659
Fax: +49 5191/970-99659
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes
Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport) sowie Vorhaltung der hierzu benötigten Standorte und Rettungsmittel.
Vergeben wird die Durchführung der in § 2 Abs. 2 NRettDG bestimmten Aufgaben des bodengebunden Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Heidekreis.
Die Leistung besteht aus der
- Durchführung der Notfallrettung (nur in den Losen 2 bis 5)
- Durchführung des qualifizierten Krankentransportes (in allen Losen).
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe. Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028 (5 Jahre). Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i.V.m. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Los 1 - Soltau - KTW 40-92-1, KTW 40-92-2, KTW 40-92-3 und KTW 40-92-4
Los 1 umfasst vier KTW (40-92-1 / 40-92-2 / 40-92-3 / KTW 40-92-4) in Soltau, die zeitlich gestaffelt wie folgt vorzuhalten sind. Die Vorhaltezeit der KTW beinhaltet täglich eine Stunde Pause.
40-92-1
Montag - Donnerstag: 05:30 – 14:30 Uhr
Freitag: 05:30 – 16:30 Uhr
Samstag: 06:00 – 13:00 Uhr
Sonntag: -----
40-92-2
Montag - Donnerstag: 05:30 – 13.30 Uhr
Freitag: 06.30 – 17.30 Uhr
Samstag - Sonntag: -----
40-92-3
Montag - Freitag: 06:00 – 16.00 Uhr
Samstag - Sonntag: -----
40-92-4
Montag - Freitag: 08:00 – 19:0 Uhr
Samstag: 06:00 – 14:00 Uhr
Sonntag: -----
Bei der KTW-Vorhaltung wird nicht zwischen Wochentag und Wochen-Feiertag unterschieden. Die angegebenen Vorhaltezeiten gelten somit auch für Wochenfeiertage.
Los 2 - Munster - RTW 42-83-2
Los 2 umfasst einen RTW (42-83-2) in Munster, der zeitlich gestaffelt wie folgt vorzuhalten ist:
Montag - Sonntag und Feiertag: 08:00 – 20:00 Uhr
Los 3 - Wietzendorf - RTW 44-83-1
Los 3 umfasst einen RTW (44-83-1) in Wietzendorf, der zeitlich gestaffelt wie folgt vorzuhalten ist:
Montag - Sonntag und Feiertag: 08:00 – 20:00 Uhr
Los 4 - Bad Fallingbostel - RTW 46-83-1
Los 4 umfasst einen RTW (46-83-1) in Bad Fallingbostel, der zeitlich gestaffelt wie folgt vorzuhalten ist:
Montag - Donnerstag: 08:00 – 20:00 Uhr
Freitag - Samstag: 09:00 – 21:00 Uhr
Sonntag und Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
Los 5 - Schwarmstedt - RTW 50-83-2
Los 5 umfasst einen RTW (50-83-2) in Schwarmstedt, der zeitlich gestaffelt wie folgt vorzuhalten ist:
Montag - Mittwoch: 08:00 – 20:00 Uhr
Donnertag: 08:00 - 21:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 21:00 Uhr
Samstag - Sonntag und Feiertag: 08:00 – 20:00 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Bundeszentralregister Aktueller Auszug (Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Landkreis Heidekreis - Stabstelle Vergabe, z. Hd. Herr Kurtz, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, zu übersenden ist. Mit dem Angebot ist in diesem Fall die Quittung/der Beleg über die Beantragung des Auszugs gemäß Belegart „O“ einzureichen.
2) Eigenerklärung zur Eignung Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 oder 124 GWB vorliegen (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung - in den Vergabeunterlagen), bestehend aus:
- Erklärung, dass die in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden.
- Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
- Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
- Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
- Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs. 1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt worden ist.
3) Unternehmensdarstellung Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN A4-Seiten):
• Inhaber,
• Gesellschaftsform,
• Hauptgeschäftsbereich,
• Organisationsstruktur,
• Betriebsstätten.
Haftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum beginnend spätestens zum 01.01.2024 für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR bei Personenschäden und für Sachschäden bei zweifacher
Maximierung pro Jahr. Der Nachweis kann geführt werden, entweder - durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen und der Eigenerklärung des Bieter, die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten oder
- durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für die Haftpflichtversicherung wird eine Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR bei Personenschäden und für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr gefordert.
1) Qualitätsmanagementsystem Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z.B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
2) Fachliche Eignung des Führungspersonals Nachweis, dass die mit der Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist durch Vorlage eines Zertifikats/Zeugnisses über die bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen.
3) Referenz Notfallrettung (nur für die Lose 2 bis 5 vorzulegen) Der Bieter hat für die Lose 2 bis 5 ein Referenzschreiben eines öffentlichen Auftraggebers über die Beauftragung mit Leistungen der Notfallrettung (nicht älter als 3 Jahre) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Zusammenarbeit ohne Beanstandungen durch den öffentlichen Auftraggeber war und eine Erklärung des Bieters, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen.
Hiervon ausgenommen sind Bieter, die aktuell im Rettungsdienstbereich des Auftraggebers Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes erbringen.
4) Referenz qualifizierter Krankentransport Der Bieter hat ein Referenzschreiben eines öffentlichen Auftraggebers über die Beauftragung mit Leistungen des qualifizierten Krankentransportes (nicht älter als 3 Jahre) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Zusammenarbeit ohne Beanstandungen durch den öffentlichen Auftraggeber war und eine Erklärung des Bieters, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt,
bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Bieter, die aktuell im Rettungsdienstbereich des Auftraggebers Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes erbringen.
5) Nachweis Standort Der Bieter muss die Leistung von einem geeigneten Standort aus erbringen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort bereits bei Angebotsabgabe zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den weitergehenden Anforderungen (Leistungsbeschreibung) entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis
spätestens sechs Wochen vor Leistungsbeginn sicherstellen wird.
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe schriftlich zu erklären, bei der Ausführung des Auftrags seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (bei Vertragsbeginn [Betrag gelöscht] Euro) zu zahlen und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Aufklärungs- und Auskunftsverlangen Fragen zur Ausschreibung sind in deutscher Sprache und ausschließlich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals Subreport-ELVIS zu stellen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal Subreport-ELVIS beantwortet. Wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistungserbringung oder die Grundlagen der Preisermittlung werden allen Bietern gleichzeitig bekannt gemacht. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Aufgabenträger ebenfalls über die Bieterkommunikation des Vergabeportals Subreport-ELVIS darauf
hinzuweisen.
2) Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig.
3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist hinsichtlich der beizubringenden Nachweise Folgendes zu beachten: Die Angaben, Erklärungen und Nachweise bzgl. der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1)) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2)) gilt folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss den Nachweis gemäß III.1.2) (Haftpflichtversicherung) ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen. Die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister (III.1.1)) muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2)) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3)) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-1334/1335/1336
Fax: +49 4131-15-2943
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.