Schadstoffsammlung Lk Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/905

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich
Postanschrift: Holtmeedeweg 6
Ort: Großefehn
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Hans-Hermann Dörnath, Betriebsleiter
E-Mail:
Telefon: +49 4941-16-7000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mkw-grossefehn.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ6WT1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ6WT1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunaler Eigenbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schadstoffsammlung Lk Aurich

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/905
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schadstoffsammlung und -entsorgung im Landkreis Aurich

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Aurich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist:

- die mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus Privathaushalten auf dem Festlandsgebiet des Landkreises Aurich und auf den Inseln Juist und Baltrum,

- die semi-mobile Sammlung gefährlicher Abfälle an den Wertstoffhöfen Großefehn, Hage und Georgsheil,

- die Durchführung der stationären Sammlung gefährlicher Abfälle auf der Insel Norderney sowie die Übernahme und der Transport dieser Abfälle zur Entsorgungsanlage,

- die ordnungsgemäße, schadlose und umweltgerechte Entsorgung der gesammelten Abfälle in Anlagen nach Wahl des AN einschließlich aller dazu nötigen Transporte,

- außerdem die Abholung und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen im Landkreis Aurich (vorwiegend Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Schulen)

- die Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten für den Auftraggeber.

Insgesamt sind pro Jahr rund 200 t schadstoffhaltige Abfälle zu erfassen und zu entsorgen.

Für die Schadstoffsammlung auf den kreisangehörigen Inseln bestehen besondere Randbedingungen, für Näheres siehe Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern der AG nicht mit einer Frist von 4 Monaten kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens der Leistungsbeginn, verschiebt sich das Vertragsende entsprechend.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Eignungsverleiher:

BB 1 Unternehmensbeschreibung

Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).

BB 2 Registereintrag

Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorzulegen für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und Eignungsverleiher, sofern diese für die wirtschaftlich/finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen:

WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022.

WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier Umsätze, die mit der Sammlung und/oder Entsorgung gefährlicher Abfälle erzielt wurden, dabei sind Umsätze der letzten drei Jahre (2020-2022) und der Mittelwert der Jahre 2020-2022 anzugeben.

Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorzulegen für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, die die betreffende Leistung ausführen sollen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.

BL 1 Qualitätssicherung Mobile Sammlung

gültiges Efb-Zertifikatfür die Tätigkeiten "Sammeln" und "Befördern" aller im Preisblatt genannten AVV-Nummern. Bei ausländischen Bietern ist der Nachweis einer gleichwertigen Qualitätssicherung beizufügen.

BL 2 Qualitätssicherung Erstentsorgung

Gültiges Efb-Zertifikat der Erstentsorgungsanlage (i.d.R. Zwischenlager) für die Tätigkeit "Lagern", "Behandeln", "Beseitigen" (soweit zutreffend) aller im Preisblatt genannten AVV-Nummern. Bei ausländischen Bietern Nachweis einer gleichwertigen Qualitätssicherung.

BL 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen, hier Für die Tätigkeit Mobile Sammlung kommunaler Schadstoff- / Problemabfälle (mind. 2 aus den letzten 3 Jahren), mit Angabe von:

-Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefonnummer)

-Einsatztage pro Jahr

-Zeitraum des Auftrags

BL 4 Beschreibung des für die Leistung vorgesehenen Sammelfahrzeugs einschl. Darlegung, inwiefern Reservekapazität verfügbar ist

Beizufügen ist eine Beschreibung des/der für die Sammlungen vorgesehenen Fahrzeugs/Fahrzeuge einschließlich

- Angabe der Größe (zulässiges Gesamtgewicht) und der maximalen Zuladung,

- Fotos/Abbildungen der Fahrzeuge,

- Darlegung, inwiefern Reservekapazität verfügbar ist.

BL 5 Schulungsnachweis des vorgesehenen Gefahrgutbeauftragten

Anzugeben ist der Name und Berufsabschluss der/des im Auftragsfall als externe/r Gefahrgutbeauftragte/r für den AWB vorgesehenen Beschäftigten, ein aktueller Schulungsnachweis ist spätestens auf Anforderung vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

Einzelheiten und Konkretisierungen der Eignungsanforderungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/10/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Mitte 2026

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Mitteilungen und Fragen müssen spätestens bis einschließlich 19.10.2023 eingegangen sein, sonst ist eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist nicht mehr sichergestellt.

Zu I.3 Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Wartet der Bieter mit der Registrierung bis zur Angebotsabgabe, trägt allein er das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.

Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Angebotsformulars abzugeben.

Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:

Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,

- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.

Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:

Vorgesehene Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher sind im Angebotsformular mit Angaben zum jeweiligen Aufgabenbereich zu benennen. Für Näheres zur Eignungsleihe siehe Vergabeunterlagen.

Zu III.1 Teilnahmebedingungen: Im Angebot sind zusätzlich leistungsbezogene Angaben zu machen, hier: Angaben zur logistischen Durchführung der mobilen Sammlung. Für Näheres siehe Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen.

Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.

Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.

Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6WT1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-1334
Fax: +49 413115-2943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2023

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