Beschaffung zweier Bioabfall-, eines PPK- und eines 7,5t-Elektro-LKWs mit Kofferaufbau („Leasing“) durch die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Hettwer
E-Mail:
Telefon: +49 5171/779136
Fax: +49 5171/779150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ab-peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung zweier Bioabfall-, eines PPK- und eines 7,5t-Elektro-LKWs mit Kofferaufbau („Leasing“) durch die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B
Beschaffungsgegenstand ist die Lieferung (Kauf und Übereignung) von 2Stk. Bioabfallsammelfahrzeugen und
1Stk. PPK-Abfallsammelfahrzeug (PPK=Papier/Pappe/Karton) durch den Auftragnehmer und
die Überlassung von 1Stk. 7,5t-Elektro-LKWs mit Kofferaufbau für 48 Monate („Leasing“) samt Serviceleistungen sowie die Schulung und Unterweisung des Personals der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer.
Näheres ergibt sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel II. der Vergabeunterlagen) und den Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Kapitel IV. der Vergabeunterlagen).
Beschaffung zweier Bioabfallsammelfahrzeugen durch die Abfallwirtschafts-und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Betriebshof Oberg
Gadenstedter Weg 19,
31246 Ilsede-Oberg
Los1:
Beschaffungsgegenstand ist die Lieferung (Kauf und Übereignung) von zwei Bioabfallsammelfahrzeugen 26to mit Drehtrommel foliert und Hecklader und Niederflurfahrgestell . Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel II. der Vergabeunterlagen) und den Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Kapitel IV. der Vergabeunterlagen).
Beschaffung eines Papierabfallsammelfahrzeuges 26to durch die Abfallwirtschafts-und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Betriebshof Oberg
Gadenstedter Weg 19,
31246 Ilsede-Oberg
Los 2.
Beschaffungsgegenstand ist die Lieferung (Kauf und Übereignung) eines Papierabfallsammelfahrzeuges (PPK) mit Hecklader 26to und Niederflurfahrgestell.
Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel II. der Vergabeunterlagen) und den Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Kapitel IV. der Vergabeunterlagen).
Beschaffung eines 7,5t-Elektro-LKWs mit Kofferaufbau („Leasing“) durch die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine - Los 3
Betriebshof Oberg
Gadenstedterweg 19,
31246 Ilsede-Oberg
Beschaffungsgegenstand ist die Überlassung eines 7,5t-Elektro-LKWs mit Kofferaufbau,
über einen Zeitraum von 48 Monaten („Leasing“) samt Serviceleistungen,
sowie die Schulung und Unterweisung des Personals der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer.
Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel II. der Vergabeunterlagen) und den Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Kapitel IV. der Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung des Bieters, dass:
—— keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen,
—— keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
—— kein Verbotstatbestand nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 erfüllt wird,
—— keine der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegen,
—— er die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
—— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
—— er die Anforderungen von § 4 Abs.1 NTVergG erfüllt.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) anzugeben.
Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder Teile der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter an den er den
Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (Vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
—— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
—— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom Bieter zu belegen ist,
—— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
—— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
—— aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO.
—— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen bzw. Lieferaufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
—— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen vorzulegen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
—— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze hinsichtlich solcher (Liefer- bzw. Überlassungs-) Leistungen, die mit den zu vergebenden Aufträgen vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters
—— Erklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 2 Mio. € für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
—— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
—— Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung
—— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen vorzulegen
Mit dem Angebot vorzulegen:
—— Referenzangaben zu Liefer- bzw. Überlassungsaufträgen, die mit dem zu erbringenden Liefer- bzw. Überlassungsauftrag vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Lieferzeitpunkt bzw. Überlassungszeitraum der Referenzaufträge muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Bezeichnung des Liefer- bzw. Überlassungsauftrages/Beschreibung des jeweiligen Leistungsumfangs,
Produktionsstandort, Auftragssumme (netto) und Lieferzeitpunkt bzw. Überlassungszeitraum. Außerdem ist zu erklären, dass sich die Auftraggeberin hinsichtlich der Referenzangaben an die benannten Auftraggeber/Ansprechpartner wenden darf. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt,
—— Angaben zum Ort der Werkstatt, an der die Serviceleistungen durchgeführt werden sollen (Anschrift; kurze Darstellung der Örtlichkeiten) (Los 3)
— Nachweis (Google Maps Routenplaner) für die Entfernung vom Standort der Auftraggeberin Gadenstedterweg 19, 31246 Ilsede-Oberg) zur Servicewerkstatt des Bieters (Los 3)
—— Produktdatenblatt, aus dem die wesentlichen Fahrzeugdaten hervorgehen
—— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der Serviceleistungen verfügen wird (Los 3)
—— Eigenerklärung des Bieters, dass er zur Einhaltung des Liefer- bzw. Überlassungstermins in der Lage ist
Auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen:
—— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
—— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen vorzulegen.
Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):
—— Die Auftraggeberin wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Ferner wird sie zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen,
—— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
—— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt
nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
—— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
—— Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden,
angemessenen Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen auf der Vergabe-Plattform hochzuladen:
—— Angebotsschreiben (samt Leistungsverzeichnis) mit den zugehörigen Anlagen,
—— Leistungsbeschreibung nebst ausgefülltem Lastenheft,
Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter
unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41131151335
Fax: +49 4131152943
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird /§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWG) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.