Gebäudereinigung Los 2+5 Referenznummer der Bekanntmachung: 35.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf dem Michaeliskloster 4
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst Gebäudewirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 4131/26-1027
Fax: +49 4131/26-2027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://landkreis-lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Los 2+5
Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt, die Unterhaltsreinigung an der Oberschule Adendorf und im Schulzentrum Scharnebeck mit Sporthalle sowie den Gebäuden der Kreisverwaltung Lüneburg, inkl. Mietobjekte im nicht offenen Verfahren nach § 16 VgV zu vergeben.
Das nicht offene Verfahren ist ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt (Teilnahmewettbewerb), die er zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die vollständige Beschreibung und Gewichtung dieser Kriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist noch kein Angebot abzugeben, d.h. die bereits beigefügten Leistungsverzeichnisse und Kalkulationsunterlagen sowie der Vertragstext dienen derzeit nur zur Information über den vorgesehenen Leistungsumfang und die Vertragsbedingungen.
Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe erfolgt erst mit separater Nachricht über die eVergabe-Plattform an die dafür ausgewählten Teilnehmer.
Die Beschreibung und Gewichtung der Zuschlagskriterien zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Unterhalts- / Grundreinigung (Oberschule Adendorf und Schulzentrum Scharnebeck mit Sporthalle)
Oberschule Adendorf / Schulzentrum Scharnebeck
Unterhaltsreinigung an der Oberschule Adendorf und im Schulzentrum Scharnebeck mit Sporthalle
Gesamtfläche: ca. 25.555 m²
Der Vertrag verlängert sich danach 1 x um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gehen mehr als 6 Teilnahmeanträge ein, werden die 6 Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den in den Vergabeunterlagen genauer beschriebenen Kriterien die höchste Gesamtpunktzahl erreichen:
- im Auftragsfall vorgesehene Organisationsstruktur
- regionale Lage des Reinigungsobjekts
- Qualifikation der Mitarbeiter (Vorbereitung des Auftrages und zur Qualitätssicherung)
- berufliche Qualifikationen der Objektleitung
- Maßnahmen zur vollständigen Sicherstellung der Leistungserfüllung
- drei vergleichbare Aufträge (Referenzen)
Erreichen mehrere Bewerber aufgrund gleicher Gesamtpunktzahl die 6. Position, werden diese zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn dadurch die Anzahl von 6 Bietern überschritten wird.
Unterhaltsreinigung (Gebäude der Kreisverwaltung Lüneburg, inkl. Mietobjekte)
Kreisverwaltung Lüneburg
Unterhaltsreinigung (Gebäude der Kreisverwaltung Lüneburg, inkl. Mietobjekte)
Gesamtfläche: ca. 13.745 m²
Der Vertrag verlängert sich danach 1 x um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gehen mehr als 6 Teilnahmeanträge ein, werden die 6 Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den in den Vergabeunterlagen genauer beschriebenen Kriterien die höchste Gesamtpunktzahl erreichen:
- im Auftragsfall vorgesehene Organisationsstruktur
- regionale Lage des Reinigungsobjekts
- Qualifikation der Mitarbeiter (Vorbereitung des Auftrages und zur Qualitätssicherung)
- berufliche Qualifikationen der Objektleitung
- Maßnahmen zur vollständigen Sicherstellung der Leistungserfüllung
- drei vergleichbare Aufträge (Referenzen)
Erreichen mehrere Bewerber aufgrund gleicher Gesamtpunktzahl die 6. Position, werden diese zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn dadurch die Anzahl von 6 Bietern überschritten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter
- seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung der Gebäude erforderlich, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bei Nichtteilnahme an einer Objektbesichtigung ist dem Angebot die unterschriebene Verzichtserklärung aus den Vergabeunterlagen beizulegen.
Die Besichtigungstermine und der Ansprechpartner für die Anmeldung zur Besichtigung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen und keine Verzichtserklärung eingereicht haben, können nicht berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDFDG8W
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).