Innenbewachung des Städtischen Museums an zwei Standorten Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-0413-69-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wendenring 1
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5314702905
Fax: +49 5314703553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innenbewachung des Städtischen Museums an zwei Standorten
Das Städtische Museum Braunschweig (im Folgenden als AG bezeichnet) schreibt die Vergabe an einen Sicherheitsdienstleister (im Folgenden als AN bezeichnet) zur Innenbewachung des Städtischen Museums Braunschweig aus, und zwar an zwei Standorten:
• Haupthaus, Steintorwall 14, 38100 Braunschweig (im Folgenden als Haupthaus bezeichnet)
• Altstadtrathaus, Altstadtmarkt 38100 Braunschweig (im Folgenden als Altstadtrathaus bezeichnet)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Städtische Museum Braunschweig (im Folgenden als AG bezeichnet) schreibt die Vergabe an einen Sicherheitsdienstleister (im Folgenden als AN bezeichnet) zur Innenbewachung des Städtischen Museums Braunschweig aus, und zwar an zwei Standorten:
• Haupthaus, Steintorwall 14, 38100 Braunschweig (im Folgenden als Haupthaus bezeichnet)
• Altstadtrathaus, Altstadtmarkt 38100 Braunschweig (im Folgenden als Altstadtrathaus bezeichnet)
Im Regelfall handelt es sich bei der Tätigkeit des AN um Alarmdienste und Empfangsdienste, dies beinhaltet im Wesentlichen die Bewachung der Ausstellungsräumlichkeiten innerhalb der Öffnungszeiten sowie zu Sonderausstellungen, Abend- und Tagesveranstaltungen.
Die Servicekräfte haben die ihnen von den weisungsbefugten Mitarbeitern des Städtischen Museums zugewiesenen Ausstellungsbereiche zu begehen und dabei insbesondere Besucher:innen in einem angemessenen Abstand zu begleiten und ggf. auf Vorgaben des Museums hinzuweisen, die in der Hausordnung und der auszuarbeitenden Dienstanweisung festgelegt werden.
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AN wird weiterhin erwartet, dass sie bereit sind, die Museumsshop-Kasse zu bedienen und Ein- und Auszahlungen zu tätigen. Hierzu wird der AG bis zu 6 ausgewählte Mitarbeiter des AN in die Kassenführung einführen und anleiten, die dann nach Bestimmung eine Kassenlizenz durch die Verwaltung des Städtischen Museums erhalten.
Im beiderseitigen Einvernehmen kann der Vertrag drei Monate vor Vertragsablauf um weitere 6 Monate, also bis 31.12.2024, verlängert werden. Insgesamt sind zwei Vertragsverlängerungen möglich also bis maximal zum 30.06.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, Mitglied der Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) ist und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers, nicht älter als sechs Monate;
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Der AN ist verpflichtet, für sich und eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Deckungsumfängen, für die Dauer der Tätigkeit, dem AG gegenüber nachweislich aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis EUR2.500.000,00 für Personen- und Sachschäden pauschal. Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart:
• mindestens EUR250.000,00 für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht;
• mindestens EUR1.000.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN;
• EUR250.000,00 für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten;
• EUR250.000,00 für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden;
• EUR2.500.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden.
Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar bedeutet:
a) eine zu bewachende Ausstellungsfläche von mindestens 4.500 qm
b) hohe materielle und kulturgeschichtliche Güteklasse der Exponate, d.h. mit einem Versicherungswert des Einzelexponates von mindestens 2 Mio Euro
c) Besucherzahl von mindestens 40.000 im Jahr
Es werden fundierte Kenntnisse im Bereich der Innenbewachung von Museen oder Kulturausstellungen erwartet. Daher sind 3 Referenzen vorzulegen. Diese werden durch die in der Anlage 1 zu erbringende Nachweise, sowie die in der Anlage 3 geforderten Referenzen erbracht.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: Die Gewerbeerlaubnis des Unternehmens in Kopie.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Gewerbeerlaubnis auf die natürliche oder juristische Person ausgestellt sein muss, die die ausgeschriebene Dienstleistung ausübt.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket,
Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht zu erbringen durch eine vertretungsberechtigte Person; Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit zu erbringen durch eine vertretungsberechtigte Person;
Schriftliche Dokumentation, in der der AN aufzeigt, wie das dokumentierte Verfahren zur Sicherstellung erfolgt und zwar von
a. der Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht in seiner jeweils aktuellen Fassung,
b. der Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang mit der Durchführung von SDL bekannt gewordenen Informationen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis jedes Sicherheitsmitarbeiters vor Aufnahme der Tätigkeit,
c. des Beschwerdemanagements: Wie wird mit der Annahme und dem Umgang mit Kundenbeschwerden umgegangen,
d. der Erstellung von Dienstanweisungen zusammen mit dem AG und deren Kommunikation mit den Einsatzkräften
e. der Dienstausweise
f. der Unterweisung der Mitarbeiter des AN
g. der Dokumentation, Melde- und Berichtswesen (Einsatzdokumentation)
h. —der Verwaltung von Schließmitteln
Der AN muss grundsätzlich zur Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen angestelltes Personal beschäftigen, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:
• ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU bzw. EFTA;
• Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift in einem der jeweiligen angemessenem Niveau;
Die Erfüllung dieser und ggf. darüberhinausgehende Auswahlkriterien für Sicherheitsmitarbeiter hat der AN zu dokumentieren.
Es ist überwiegend vollbeschäftigtes Personal einzusetzen, geringfügig Beschäftigte sollten nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Der AN hat stets ausreichend Personal zur Vertretung vorzuhalten. Vom AN ist sicherzustellen, dass für jeden Tag, für den Personal am jeweiligen Standort angefordert wird, genügend Einsatzkräfte mit Kassenlizenz einsatzbereit sind. Hierzu wird der AG bis zu 6 ausgewählte Mitarbeiter des AN in die Kassenführung einführen und anleiten, die dann nach Bestimmung eine Kassenlizenz durch die Verwaltung des Städtischen Museums erhalten.
Außerdem ist darauf zu achten, dass ein fester Pool an Mitarbeiter:innen zusammenstellt wird, der regelmäßig im Städtischen Museum eingesetzt wird, um eine Kontinuität von Ortskenntnis und der ausgestellten Kunst- und Kulturobjekte sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.