Kauf von 16 reinen Batterieelektrofahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-67-111-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wendenring 1
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5314702905
Fax: +49 5314703553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von 16 reinen Batterieelektrofahrzeugen
Kauf von 16 reinen Batterieelektrofahrzeugen aus Fahrzeugsegment M1, PKW der Kleinwagenklasse B, deutsche Ausführung nach StVO.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kauf von 16 reinen Batterieelektrofahrzeugen aus Fahrzeugsegment M1, PKW der Kleinwagenklasse B, deutsche Ausführung nach StVO.
Neufahrzeuge, ohne vorherige Erstzulassung.
Emissionsgrenzwerte im praktischen Fahrbetrieb, maximal 50g CO²/km und maximal 80% Luftschadstoffe.
Fahrzeuggarantie für 36 Monate sowie Garantie der Batterie für mind. 8 Jahre oder 160.000 km (je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erteilung des Auftrages wird unter anderem von der Erklärung des Bieters abhängig gemacht, dass er seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt.
Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Im Offenen Verfahren fordere ich von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert haben, als Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Im Offenen Verfahren fordere ich ferner von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert haben, als Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Abgabe der Erklärung zum 5. EU-Sanktionspaket und Eigenerklärung zum SaubFahrzeugBeschG.
Fahrzeuggarantie für 36 Monate sowie Garantie der Batterie für mind. 8 Jahre oder 160.000 km (je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.