Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: 67-0701-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arndtstraße 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parkanlagen im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche aller Lose: 2.846.189 m²
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 1: 997.102 m² (35 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 1: 997.102 m² (35 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parkanlagen im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 2: 503.415 m² (17,7 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 3: 158.916 m² (5,6 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 4: 263.364 m² (9,3 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 5: 324.163 m² (11,4 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 6: 289.757 m² (10,2 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 7: 309.472 m² (10,9 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnort sowie Handwerkerrolle
Eigenerklärung über Umsätze der vergangenen drei Jahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf Jahren einschl. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Abwicklung,
jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Personal.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland