Rahmenvereinbarung über die Pflege und agile (Weiter-) Entwicklung / Programmierung von Content Management Systemen und ihren Benutzeroberflächen auf der Basis von Python, Plone und Volto Referenznummer der Bekanntmachung: 0651/23-R1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-183331264
Fax: +49 30-183331265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Pflege und agile (Weiter-) Entwicklung / Programmierung von Content Management Systemen und ihren Benutzeroberflächen auf der Basis von Python, Plone und Volto
siehe Punkt II.2.4 dieser Bekanntmachung.
79098 Freiburg bzw. beim Auftragnehmer vor Ort
Das BfS benötigt eine Rahmenvereinbarung über die Pflege und agile (Weiter-) Entwicklung / Programmierung von Content Management Systemen (CMS) und ihren Benutzeroberflächen auf der Basis von Python, Plone und Volto. über einen Zeitraum von 5 Jahren (Ende: 31.12.2028). Hauptziel ist die Pflege und kontinuierliche Verbesserung des CMS Dokpool und seiner Benutzeroberflächen und seine Anpassung an aktuelle und zukünftige fachliche sowie (sicherheits-) technische Anforderungen. Darüber hinaus sind auch für andere bereits existierende oder neu zu erstellende Software-Komponenten Konzeptions- und Entwicklungsleistungen aus dem Softwarebereich Python, Plone und Volto zu erbringen.
Dokpool ist ein speziell für die Erfordernisse des BfS entwickeltes CMS auf der Basis von Plone und Python und bildet die Grundlage für die Fachanwendungen REI, DokSys und ELAN.
- In Dokpool/REI werden standardisierte Berichte der Kernkraftwerksbetreiber entsprechend der „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen“ erfasst und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.
- Dokpool/DokSys dient der Verwaltung vielfältiger, übergeordneter fachlicher und technischer Dokumente für die routinemäßige Überwachung der Umweltradioaktivität.
- In Dokpool/ELAN - der Elektronischen Lagedarstellung für den Notfallschutz - werden vielfältige Inhalte zu einem Notfall i. S. des §5 StrlSchG erfasst und über Statusworkflows gesteuert. ELAN ermöglicht die standardisierte und dokumentierte Bereitstellung und Freigabe der wesentlichen fachlichen Informationen zur Bewältigung eines Notfalls für alle in Deutschland im Notfallschutz beteiligten Institutionen und die Nachbarstaaten; diese Inhalte bilden die Grundlage für die Entscheidungen des Krisenstabes.
Durch ein integriertes Rechte- und Rollenkonzept können die Dokpool-Anwendungen auch komplexe behördliche
Dokumentfreigabe-Workflows und Zugriffsberechtigungen abbilden.
Dokpool ist Teil des integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS). Als Zentralstelle des Bundes ist die Abteilung RN für die Funktionstüchtigkeit und Weiterentwicklung des IMIS und seiner Komponenten verantwortlich (s. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum IMIS). Die laufende Anpassung von Dokpool und seinen Anwendungen an moderne IT-Standards sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung sind notwendig, um auch zukünftig den gesetzlichen Auftrag des BfS, vor allem im Bereich des Notfallschutzes, erfüllen zu können. Insbesondere die Anwendung ELAN fungiert dabei, aufgrund der Vielzahl nationaler und internationaler Benutzer, als Aushängeschild für die Arbeit des BfS im Notfallschutz.
Dokpool hat sich in der Vergangenheit aufgrund seiner vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten für die o.g. Anforderungen bewährt und soll beibehalten und weiterentwickelt werden. Durch die fortgesetzte Entwicklung kann auch das bei den Mitarbeitenden des BfS aufgebaute Grundlagenwissen über Plone und Python weiterhin genutzt werden. Die Weiterentwicklung und Pflege der Softwarekomponente Dokpool muss, trotz des internen Grundlagenwissens, zwingend an einen qualifizierten externen Auftragnehmer übertragen werden, da BfS-intern nicht ausreichend Expertise und Personal für diese Aufgabe vorhanden sind. Das in der Vergangenheit genutzte Modell der Rahmenvereinbarung mit agilem Entwicklungsansatz hat sich bewährt, um neben den bereits feststehenden Entwicklungszielen (s. Leistungsbeschreibung) auch auf unvorhergesehene neue Anforderungen (etwa durch gesetzliche Änderungen) reagieren zu können.
Die Expertise des Auftragnehmers im Bereich CMS-Entwicklung (auf Basis von Plone, Python und Volto) sowie im Bereich des User Interface- und User Experience Designs soll weiterhin genutzt werden, um innerhalb des IMIS weitere erforderliche CMS-Komponenten und Benutzeroberflächen zu konzipieren und zu entwickeln. Durch die gemeinsame Entwicklung gleich mehrerer IMIS-Komponenten können bereits erstellte Konzepte und Programmbausteine übertragen und wiederverwendet werden und so der Pflege-und Entwicklungsaufwand für die Teilkomponenten reduziert werden.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Pflege und agile (Weiter-) Entwicklung / Programmierung von Content Management Systemen und ihren Benutzeroberflächen auf der Basis von Python, Plone und Volto
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-183331264
Fax: +49 30-183331265
Internet-Adresse: http://www.bfs.de