Straßenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt 1063 -VG 2023/89
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Tiefbau
E-Mail:
Telefon: +49 496182-5266
Fax: +49 496182-5315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung
Maschinelle Straßenreinigung im Bereich der Stadt Papenburg
Stadt Papenburg 26871 Papenburg
Durchführung der maschinellen Straßenreinigung der im Verzeichnis näher beschriebenen und aufgeführten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mittels geräuscharmer, gegen Schall besonders isolierter selbstaufnehmender Kehrmaschinen nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Kehrmaschinen müssen mit einem schwenkbaren Tellerbesen ausgestattet sein, so dass
auch schwer zugängliche Stellen, wie z.B. Parkbuchten,
maschinell gereinigt werden können. Der AN stellt die Kehrmaschine einschließlich Bedienungspersonal sowie evtl. für manuelle Reinigung erforderliches Gerät.
optionale Verlängerung 2 x jeweils 12 Monate möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt eine elektronische Angebotsöffnung. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nicht zulässig.
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB462QX
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-151334
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69
Ort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 496182-5266
Fax: +49 496182-5315
Internet-Adresse: www.papenburg.de