Erweiterung des bestehenden UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10117755
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des bestehenden UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor
Erweiterung des bestehenden UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung
Hannover
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung eines drohnenbasierten (UAV) abbildendes hyperspektralen Spektrometersystems (HSI). Auftraggeber ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Stilleweg 2, 30655 Hannover.
Das zu liefernde hyperspektrale UAV System wird in Ergänzung zu bestehenden terrestrischen, drohnen- und flugzeuggestützten Sensoren des FB4.4 Gefährdungsanalysen, Fernerkundung eingesetzt und füllt die Lücke des "lokalen Maßstab" der hyperspektralen Fernerkundung in den Themenbereichen mineralische Rohstoffe, Geologie und Boden. Hauptanwendung ist die schnelle und flexible Erfassung von Mineralvergesellschaftungen, Bodenparametern und Lithologien, die als Grundlage weiterer automatisierter Analyse-Systeme dienen.
Die Anwendung der hyperspektralen Reflexionsspektroskopie in der BGR hat eine hohe Priorität. Im B4.4 Arbeitsbereich Fernerkundung werden hyperspektrale Gelände- und Fernerkundungsdaten zu den Themenbereichen Rohstoffe, Geologie, Boden und Oberflächenprozesse erhoben und ausgewertet. Dabei ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit die Verbesserung bestehender Methoden und die Entwicklung neuer Methoden zur Rohstoffexploration, Rohstoffexploitation, Mine-Waste Überwachung sowie die Charakterisiserung und das Monitoring von Böden.
Die vorhandenen Aufnahmesysteme werden im Labor, terrestrisch, auf der Drohne und in Flugzeug- bzw. Helikoptergetragen eingesetzt. Die wichtige Skala der bodennahen Datenerhebung soll mit der Neubeschaffung ergänzt werden. Die Entwicklungen in diesem Skalenbereich, basierend auf UAV gestützten Aufnahmesystemen, sind für eine nachhaltige Methodenentwicklung und Beratung im Kontext Hyperspektralfernerkundung unerlässlich.
zu Ziff. II.2.7:
Mit seinem Angebot benennt der Bieter einen realistischen Liefertermin für die vollständige Leistungserfüllung. Dieser Termin wird Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gegenstand des Auftrags ist die Erweiterung des bestehenden UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor durch die Beschaffung eines drohnenbasierten (UAV) abbildendes hyperspektralen Spektrometersystems (HSI) inkl. Installation und Konfiguration. Das zu beschaffende System dient der Ergänzung des bereits in der BGR vorhandenen Systems und muss sowohl hinsichtlich der gerätetechnischen Ausstattung als auch der eingesetzten Messtechnik mit dem vorhandenen System kompatibel sein, um die Reproduzierbarkeit von Messergebnissen zu gewährleisten. Beide Systeme sind im ihrem Zusammenspiel als Komplettsystem zu verstehen, das im Wesentlichen die Komponenten von Drohne, Kamerasystem, Flugplanungs- und Flugführungssystem sowie Datenprozessierungskette (inkl. Computer Hardware) so integriert, dass ein reibungsloses und effektives Zusammenspiel zwischen den Komponenten gewährleistet ist und am Ende einer UAV-Flugkampagne fertige zur Auswertung bereitstehende Bilddaten geliefert werden. Im Vordergrund der technischen Leistung des Komplettsystems stehen dabei
a) die Aufhängung des Kamerasystems, die sowohl eine Nadir (vertikale) als auch eine horizontale Blickrichtung ermöglichen muss, ohne aufwendige Umbaumaßnahmen an der Drohne bzw. Kameraaufhängung durchzuführen, wie es beispielsweise durch eine Gimbal-Aufhängung ermöglicht wird,
b) eine integrierte Prozessierungskette, die in real time die Flugstreifen radiometrisch kalibriert und ein georeferenziertes RGB Bild liefert, damit eine Sofortkontrolle der Bildstreifen während der Befliegung möglich ist. Damit wird die Qualität der Datenaufzeichnung während der Befliegung kontrolliert, so dass bei fehlerhafter Datenaufzeichnung schnell mit Änderungen in der Befliegung reagiert und die Datenaufzeichnung korrigiert werden kann. Dies ist nicht möglich, wenn die Daten erst nach der Befliegung aufwendig von dem Sensorsystem auf entsprechende Computer kopiert und manuell prozessiert werden müssen.
c) eine Prozessierungskettet, die die gesamten Flugdaten radiometrisch korrigiert, georeferenziert, orthorektifiziert und die Pixel der VNIR und SWIR Datenströme koregistriert, so dass ein einheitlicher VNIR-SWIR Datenkubus bereitgestellt wird. Die verschiedenen notwendigen Softwarekomponenten für die Prozessierung der Daten müssen aufeinander zuverlässig abgestimmt sein. Dadurch wird eine zeit- und arbeitsaufwendige manuelle Prozessierung der Flugstreifen vermieden und eine schnelle und reproduzierbare Datenprozessierung gewährleistet.
Die anstehende Beschaffung kommt einer Funktionserweiterung der ursprünglichen Lieferung gleich. Die dargestellten Anforderungen werden in Kombination nach intensiver Marktrecherche nur von dem Hersteller NEO mit dem System Mjolnir VS-620 realisiert. Mit offenem Verfahren Nr. 101-10100116 (siehe Vorgang Z.5-1/B00503-03_03/2019-1618 10100116) wurde in 2019 das vorhandene System fabrikationsneutral europaweit ausgeschrieben und beschafft. Auftragnehmer war die Fa. SphereOptics GmbH, die das Modell Mjolnir VS-620 der Marke HySpex, des Herstellers Norsk Elektro Optikk AS (NEO) angeboten hat. Die Fa. SphereOptics GmbH war in diesem Vergabeverfahren einziger Interessent und einziger Anbieter. Für deutsche Kunden ist die Fa. SphereOptics GmbH, Gewerbestr. 13, 82211 Herrsching am Ammersee einziger autorisierter Vertriebspartner des Herstellers. Alternative Anbieter existieren nicht.
In Würdigung der o.a. Umstände soll der Auftrag im Zuge einer Verhandlungsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV an die Fa. SphereOptics GmbH vergeben werden, da der Auftrag nur von diesem Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Zu der aufgezeigten Beschaffung existiert keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Eine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist ausgeschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung des bestehenden UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor
Postanschrift: Gewerbestrasse 13
Ort: Herrsching am Ammersee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
1.1 Aktuell gültige Preisliste
Der Bieter hat seinem Angebot eine aktuell gültige Preisliste für die angebotenen Geräte, Komponenten und Leistungen (kalkulierten Stundensatz) beizufügen.
1.2 Formular „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr. 30/53“
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr. 30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1.3 Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen in denen der Energieverbrauch der
angebotenen Geräte genannt wird.
1.4 Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-94990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.