Neubau einer 2-Feld-Sporthalle und Gymnastikhalle in Badbergen; 17: Fliesen- und Plattierungsarbeiten (1.BA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Quakenbrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Samtgemeinde Artland - FB II Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 5431/182306
Fax: +49 5431/182217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.artland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle und Gymnastikhalle in Badbergen; 17: Fliesen- und Plattierungsarbeiten (1.BA)
Die Samtgemeinde Artland beabsichtigt den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Tribüne und angrenzender zusätzlicher Gymnastikhalle in Badbergen. Die Maßnahme gliedert sich in 2 Bauabschnitte. Im 1.BA wird die 2-Feld-Sporthalle mit insgesamt 6 Umkleidekabinen inkl. Duschen und Nebenräumen errichtet. Im Obergeschoss befindet sich der Tribünenbereich.
Im 2.BA wird die zusätzliche Gymnastikhalle mit angrenzendem Geräte- und Lagerraum angebaut.
Gebäudedaten: BRI ca. 17.082 m³; BGF: ca. 2.813 m²
Zu erbringen ist hier die Fliesen- und Plattierungarbeiten für den 1.BA: Bodenfliesen, Wandfliesen, Sockelfliesen, dauerelatische Fugen, Sauberlaufzonen, Kristallspiegel
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Jahnstraße 9, 49635 Badbergen
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Tribüne und zusätzlicher Gymnastikhalle in Badbergen;
Leistung: Fliesen- und Plattierungsarbeiten (1.BA)
Wesentliche Mengen:
- Bodenfliesen ca. 385 m²
- Sockelfliesen ca. 374 m
- Wandfliesen ca. 437 m²
- Dauerelastische Fugen ca. 1.600 m
- Sauberlaufzone 1 St.
- Kristallspiegel 10 St.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
NR. 10/2020 (EU/GAK/VE GAK) ZILE-Förderprogramm
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Ammerländer Str. 52 a
Ort: Wardenburg
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 26203
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).