Lieferung von "klimaneutralem" Erdgas für diverse Abnahmestellen der Landeshauptstadt Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0848-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission der Landeshauptstadt Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511-16842870
Fax: +49 511-16842087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von "klimaneutralem" Erdgas für diverse Abnahmestellen der Landeshauptstadt Hannover
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von "klimaneutralem" Erdgas
Insgesamt ca. 472 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von 57.481.745 kWh/a
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6.00 Uhr bis 01.01.2028, 6.00 Uhr.
Hannover
Lieferung von klimaneutralem Erdgas für diverse Abnahmestellen der Landeshauptstadt Hannover
Für die Versorgung der Abnahmestellen wird ein "klimaneutrales" Erdgas nachgefragt.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Darstellung des Loses:
Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst.
Angaben zur Wertung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
- Der Bieter gibt einen Dienstleistungspreis getrennt für die Lieferjahre 2024 bis 2027 ab. Dieser wird gewertet.
- Die Energiebespreisung für alle Abnahmestellen (SLP und RLM) findet für das Lieferjahr 2024 in 2 Teilen = Tranchen statt.
- Die Energiebespreisung für alle Abnahmestellen (SLP und RLM) für 2025, 2026 und 2027 findet getrennt für 2025, 2026 und 2027 in je 4 Teilen = Tranchen statt.
- Energiebespreisung für alle Abnahmestellen (SLP und RLM) für 2024:
Die "Energiebepreisungstage" liegen für das Lieferjahr 2024 in einem Zeitkorridor zwischen Tag der Zuschlagserteilung bis 30.11.2023. Der Auftraggeber teilt dem Lieferanten vorab jeweils Tag der Bepreisung und die anteilige Menge von der Referenzmenge, die zur Bepreisung an dem jeweiligen Tag kommen soll mit. Zugrundgelegt werden für das Lieferjahr 2024 die EEX THE Natural Gas Year Futures*Settlementpreise Lieferjahr der jeweiligen Tage.
Energiebespreisung für alle Abnahmestellen (SLP und RLM) für 2025 ff:
Der Einkauf der maximal vier Tranchen pro Lieferjahr wird vom Auftraggeber beim Lieferanten zu einem frei gewählten Zeitpunkt veranlasst - jedoch müssen bis 30.11 des jeweiligen Vorjahres des anstehenden Lieferjahres alle Einkäufe erfolgt sein. Der Auftraggeber entscheidet über die Einkaufszeitpunkte.
Die am jeweiligen Einkaufszeitpunkt der einzelnen Tranchen geltenden EEX THE Natural Gas Year Futures*Settlementpreise für das gewählte Lieferjahr inkl. Umlagen plus die Dienstleistungspauschale ergeben den Erdgaspreis für das jeweilige Lieferjahr. Es werden im Vorfeld keine festen Einkaufszeitpunkte festgelegt, damit eine höchstmögliche Flexibilität beim Einkauf gewährleistet ist und bei einer Niedrigpreisphase gleich mehrere Tranchen geordert werden können. Das Preisrisiko wird durch unterschiedliche Einkaufszeitpunkte gestreut.
Zugrundgelegt werden für das Lieferjahr 2025 die EEX THE Natural Gas Year Futures*Settlementpreise Lieferjahr 2025 der jeweiligen Tage.
Zugrundgelegt werden für das Lieferjahr 2026 die EEX THE Natural Gas Year Futures*Settlementpreise Lieferjahr 2026 der jeweiligen Tage.
Zugrundgelegt werden für das Lieferjahr 2027 die EEX THE Natural Gas Year Futures*Settlementpreise Lieferjahr 2027 der jeweiligen Tage.
- Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge beträgt 110 % von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
- Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit:
Der Bieter hat im Formblatt "Bietererklärung" gemäß Anlage 4 zu dieser Leistungsbeschreibung namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten "Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. "Altversorger" weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, oder zusätzlich zur Beurteilung der Eignung notwendig werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
Siehe III 1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.07
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Schriftverkehr sowie telefonische Fragen etc. in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle zu führen.
Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) Ferner gelten die Vorgaben der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) vom 12. April 2016.
Ferner gelten die Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in der Fassung der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
(Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) vom 12. April 2016, BGBl I vom 14.04.2016, S. 624.
Hinsichtlich der "Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Ferner gelten die Vorgaben der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B.
Für die Ausführung des Auftrages gilt § 128 Abs. 1 GWB.
Ferner gelten die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG Nds. GVBl. S. 259 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. November 2019 Nds. GVBl. S. 354)
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermins festgesetzten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden.
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter / Bewerber an das Angebot gebunden. Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, das Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und in Textform (§ 126 b BGB) unterschrieben nebst dort genannten Anlagen bis zum Einreichungstermin auf die Vergabeplattform
hochzuladen.
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 - C-216/17 - "Antitrust und Coopservice") und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 - Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 - Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 200% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a.
Die Minimalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 50% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a.
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen Regelung die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADG80
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131-152943
Sie können die Vergabekammer zu folgenden Zeiten erreichen:
montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14:30 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.
freitags und an Arbeitstagen vor arbeitsfreien Tagen von 08:00 - 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 12:00 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.
Ort: Hannover
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.hannover.de