Sanierungsträger Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Große Straße 1
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 04261710
Fax: +49 426171189
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rotenburg-wuemme.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträger
Die Stadt Rotenburg (Wümme) plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Beauftragung eines Sanierungsträgers in den Fördergebieten „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet auf dem Loh“ (im Sinne von § 157 BauGB und Nr. 5.3.1 (3) der niedersächsischen Städtebauförderrichtlinie). Als Kreisstadt kommt Rotenburg (Wümme) mit seinen rd. 22.000 EinwohnerInnen die Funktion eines wichtigen kulturellen, Versorgungs‐ und Verwaltungszentrums zu.
27356 Rotenburg (Wümme)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Beauftragung eines Sanierungsträgers in den Fördergebieten „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet auf dem Loh“ (im Sinne von § 157 BauGB und Nr. 5.3.1 (3) der niedersächsischen Städtebauförderrichtlinie). Als Kreisstadt kommt Rotenburg (Wümme) mit seinen rd. 22.000 EinwohnerInnen die Funktion eines wichtigen kulturellen, Versorgungs‐ und Verwaltungszentrums zu.
Ausgehend von den vorliegenden Fördermittelbewilligungen werden die Leistungen zunächst für den Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss vergeben. Es besteht die Option einer Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr, sofern Fördermittel vorhanden sind.
Zusammen mit der Beauftragung werden Optionen zur Beauftragung des Sanierungsträgers in den Folgejahren in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmitteln vereinbart. Vorgesehen sind Optionen für Zeiträume von jeweils ein oder zwei Jahren bis zum Ende der jeweiligen Fördermaßnahme „Innenstadt und Niederungen“ und „Auf dem Loh“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger entsprechend § 158 BauGB
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Liste der wesentlichen ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen des Anbieters in den Förderkulissen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ möglichst in vergleichbarer Aufgabenstellung mit der Angabe der Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeber sowie der an der Umsetzung beteiligten Projektverantwortlichen;
Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten des Bieters bezogen auf die ausgeschriebene Leistung der letzten 5 Jahre
Erfahrungen mit der Förderkulisse „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt, Referenzsteckbriefe auf je 1 DIN A 4, je Förderkulisse, sowie Referenzsteckbriefe mit Erfahrungen in der Akteursbeteiligung sowie in der Prozessmoderation ab 01.01.2020 sowie die Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren;
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.