Sanierungsträger Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/13

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Große Straße 1
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 04261710
Fax: +49 426171189
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rotenburg-wuemme.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f4f57849-632e-472b-bc43-0b2b42181e4f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierungsträger

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Rotenburg (Wümme) plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Beauftragung eines Sanierungsträgers in den Fördergebieten „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet auf dem Loh“ (im Sinne von § 157 BauGB und Nr. 5.3.1 (3) der niedersächsischen Städtebauförderrichtlinie). Als Kreisstadt kommt Rotenburg (Wümme) mit seinen rd. 22.000 EinwohnerInnen die Funktion eines wichtigen kulturellen, Versorgungs‐ und Verwaltungszentrums zu.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
90712100 Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Hauptort der Ausführung:

27356 Rotenburg (Wümme)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Rotenburg (Wümme) plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Beauftragung eines Sanierungsträgers in den Fördergebieten „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet auf dem Loh“ (im Sinne von § 157 BauGB und Nr. 5.3.1 (3) der niedersächsischen Städtebauförderrichtlinie). Als Kreisstadt kommt Rotenburg (Wümme) mit seinen rd. 22.000 EinwohnerInnen die Funktion eines wichtigen kulturellen, Versorgungs‐ und Verwaltungszentrums zu.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Ausgehend von den vorliegenden Fördermittelbewilligungen werden die Leistungen zunächst für den Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss vergeben. Es besteht die Option einer Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr, sofern Fördermittel vorhanden sind.

Zusammen mit der Beauftragung werden Optionen zur Beauftragung des Sanierungsträgers in den Folgejahren in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmitteln vereinbart. Vorgesehen sind Optionen für Zeiträume von jeweils ein oder zwei Jahren bis zum Ende der jeweiligen Fördermaßnahme „Innenstadt und Niederungen“ und „Auf dem Loh“.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger entsprechend § 158 BauGB

Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Liste der wesentlichen ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen des Anbieters in den Förderkulissen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ möglichst in vergleichbarer Aufgabenstellung mit der Angabe der Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeber sowie der an der Umsetzung beteiligten Projektverantwortlichen;

Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten des Bieters bezogen auf die ausgeschriebene Leistung der letzten 5 Jahre

Erfahrungen mit der Förderkulisse „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt, Referenzsteckbriefe auf je 1 DIN A 4, je Förderkulisse, sowie Referenzsteckbriefe mit Erfahrungen in der Akteursbeteiligung sowie in der Prozessmoderation ab 01.01.2020 sowie die Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren;

Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).

Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2023

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