Verkehrsuntersuchung Prognose 2035 / 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0337-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gradestraße 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsuntersuchung Prognose 2035 / 2040
VerkehrsuntersuchungPrognose 2035 / 2040 BAB A44 VKE 11 und BAB A 49 Baunatal-Mitte
Position
Verkehrsuntersuchung Prognose 2035 / 2040
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt,
2 Punkte: Kriterium überwiegend erfüllt,
1 Punkt: Kriterium teilweise erfüllt (= Mindeststandard)
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - (40 %)
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung:
Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Verkehrsplanung
- Bewertung mit 3 Punkten = mehr als 15 Jahre Berufserfahrung
- Bewertung mit 2 Punkten = mehr als 10 Jahre Berufserfahrung
- Bewertung mit 1 Punkten = mehr als 7 Jahre Berufserfahrung
Da hier die Berufserfahrung von zwei MA gewertet wird, wird die Berufserfahrung beier MA kummuliert und anschließend durch zwei dividiert. Die Anzahl der Berufsjahre bildet dann die Grundlage für die Bewertung. Dabei müssen beide MA die Mindestanforderung (7 Jahre) erfüllen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - (40 %)
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
- Bewertung mit 3 Punkten = Mindestens 6 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen
- Bewertung mit 2 Punkten = Mindestens 5 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen
- Bewertung mit 1 Punkten = Mindestens 3 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - (20 %)
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung:
- Bewertung mit 3 Punkten = Mindestens 3 Projektleitungen an Autobahnen
- Bewertung mit 2 Punkten = Mindestens 2 Projektleitungen an Autobahnen
- Bewertung mit 1 Punkten = Mindestens eine Projektleitung an Autobahnen
Es werden 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los.
Ausgeschriebene Leistung
Verkehrsuntersuchung
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt,
2 Punkte: Kriterium überwiegend erfüllt,
1 Punkt: Kriterium teilweise erfüllt (= Mindeststandard)
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - (40 %)
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung:
Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Verkehrsplanung
- Bewertung mit 3 Punkten = mehr als 15 Jahre Berufserfahrung
- Bewertung mit 2 Punkten = mehr als 10 Jahre Berufserfahrung
- Bewertung mit 1 Punkten = mehr als 7 Jahre Berufserfahrung
Da hier die Berufserfahrung von zwei MA gewertet wird, wird die Berufserfahrung beier MA kummuliert und anschließend durch zwei dividiert. Die Anzahl der Berufsjahre bildet dann die Grundlage für die Bewertung. Dabei müssen beide MA die Mindestanforderung (7 Jahre) erfüllen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - (40 %)
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
- Bewertung mit 3 Punkten = Mindestens 6 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen
- Bewertung mit 2 Punkten = Mindestens 5 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen
- Bewertung mit 1 Punkten = Mindestens 3 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - (20 %)
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung:
- Bewertung mit 3 Punkten = Mindestens 3 Projektleitungen an Autobahnen
- Bewertung mit 2 Punkten = Mindestens 2 Projektleitungen an Autobahnen
- Bewertung mit 1 Punkten = Mindestens eine Projektleitung an Autobahnen
Es werden 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
-Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
(bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber
für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6
WRegG beim Bundeskartellamt anfordern).
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen,
wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt worden ist nach:
A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a
Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a
StGB (Förderung des Menschenhandels),
E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte).
F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG
oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der
EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB
(Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2
des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und
die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr).
I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr),
J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des
Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen
Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst
verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf
das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter
handelnden, rechtskräftig verurteilten
Person vorliegt § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB
sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB, bei Angaben, ob ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich
das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 Abs. 2 GWB),
dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils
aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 124 Abs. 3 GWB),
das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden (§ 124 Abs. 3 GWB),
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 123 Abs. 4 GWB). Näheres
siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der
inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt
entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser
nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des
Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der
verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt.
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat zu bestätigen,
dass er/sie zur Erbringung der Diensleistung berechtigt ist und
die Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2, 3 VgV besitzt
§ 45 (4) Nr. 2 VgV
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,00 Mio € und für sonstige Schäden (Sachund Vermögensschäden) in Höhe von 5.000.000,00 Mio € gegeben ist. Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
§ 46 (3) Nr. 6 VgV
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zwei Personen gewertet. Die MA dürfen daher nicht personenidentisch angegeben werden. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden: Für die Funktion Mitarbeiter 1 - Verkehrsplanung Ausbildung:
Universitäts-, Hochul-oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen mit Studienschwerpunkt Verkehrswesen oder vergleichbar. Berufserfahrung / Qualifikation: Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Verkehrsplanung mindestens 7 Jahre. Mindestens auch eine Referenz aus den letzten 4 Jahren zur Verkehrsplanung HBS mit Autobahnen.
Für die Funktion Mitarbeiter
2 - Verkehrsuntersuchung Ausbildung: Universitäts-, Hochul-oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen mit Studienschwerpunkt Verkehrswesen oder vergleichbar. Berufserfahrung / Qualifikation: Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Verkehrsplanung mindestens 7 Jahre. Mindestens auch eine Referenz aus den letzten 4 Jahren zur Verkehrsuntersuchung an Autobahnen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind jeweils 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren für das Aufgabengebiet der Verkehrsplanung und Verkehrsuntersuchung an Autobahnen nachzuweisen. Wertungsvorausetzungen und Mindeststandard der Referenzen aus dem Aufgabenbereich Verkehrsplanung und Verkehrsuntersuchung: Wertungsvoraussetzung: -Referenz aus den letzten 5 Jahren
Mindeststandards: - 3 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach
HOAI für Autobahnen
§ 46 (3) Nr. 6 VgV
Funktion: Techn. Leiter (Projektleiter) Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine Person gewertet. Eine Personenidentität zwischen den Mitarbeitenden und dem Projekteiter ist ausgeschlossen.
Universitäts-, Hochul-oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen mit Studienschwerpunkt Verkehrswesen oder vergleichbar. Berufserfahrung / Qualifikation: Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Projektleitung in der Verkehrsplanung mindestens 5 Jahre. Erfahrung in der Bearbeitung von Großprojektenan Autobahnen > 15 Mio. € . Referenzen: Nachweis von mindestens
einem Projekt der Verkehrsplanung / der Verkehrsuntersuchung. Die Referenzprojekte müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen: Autobahnprojekte, Großprojekte mit mehr als 15 Mio. € an Auftragsvolumen. Wertungsvoraussetzung und Mindeststandard: - Referenz aus den letzten 5 Jahren - Mindestens eine Projektleitung an Autobahnen bzgl. Verkehrsuntersuchung oder Verkehrsplanung
§ 46 (3) Nr. 8 VgV
Mindeststandard an den Personalbestand: Der Bewerber-/ die Berwebergemeinschaft verfügt über den folgenden durchschnittlichen jährlichen Mindestpersonalbestand in den letzten 3 Jahren:
Anzahl an Ingenieuren der Verkehrsplanung und derr Verkehrsuntersuchung: jeweils 5
Hinweis:
Nur das eigene Fachpersonal angeben, bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kummulieren.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de