Verkehrsuntersuchung Prognose 2035 / 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0337-NO

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Postanschrift: Gradestraße 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a3fd37034-185ef7f088e788b3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsuntersuchung Prognose 2035 / 2040

Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0337-NO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

VerkehrsuntersuchungPrognose 2035 / 2040 BAB A44 VKE 11 und BAB A 49 Baunatal-Mitte

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Position

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verkehrsuntersuchung Prognose 2035 / 2040

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektbezogene Qualitätssicherung / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Projektspezifischer Personaleinsatz / Gewichtung: 25,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/04/2024
Ende: 30/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:

Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:

3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt,

2 Punkte: Kriterium überwiegend erfüllt,

1 Punkt: Kriterium teilweise erfüllt (= Mindeststandard)

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt

§ 46 (3) Nr. 2 VgV - (40 %)

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung:

Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Verkehrsplanung

- Bewertung mit 3 Punkten = mehr als 15 Jahre Berufserfahrung

- Bewertung mit 2 Punkten = mehr als 10 Jahre Berufserfahrung

- Bewertung mit 1 Punkten = mehr als 7 Jahre Berufserfahrung

Da hier die Berufserfahrung von zwei MA gewertet wird, wird die Berufserfahrung beier MA kummuliert und anschließend durch zwei dividiert. Die Anzahl der Berufsjahre bildet dann die Grundlage für die Bewertung. Dabei müssen beide MA die Mindestanforderung (7 Jahre) erfüllen.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV - (40 %)

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:

- Bewertung mit 3 Punkten = Mindestens 6 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen

- Bewertung mit 2 Punkten = Mindestens 5 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen

- Bewertung mit 1 Punkten = Mindestens 3 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen

§ 46 (3) Nr. 6 VgV - (20 %)

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung:

- Bewertung mit 3 Punkten = Mindestens 3 Projektleitungen an Autobahnen

- Bewertung mit 2 Punkten = Mindestens 2 Projektleitungen an Autobahnen

- Bewertung mit 1 Punkten = Mindestens eine Projektleitung an Autobahnen

Es werden 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausgeschriebene Leistung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verkehrsuntersuchung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektbezogene Qualitätssicherung / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Projektspezifischer Personaleinsatz / Gewichtung: 25,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/04/2024
Ende: 30/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:

Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:

3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt,

2 Punkte: Kriterium überwiegend erfüllt,

1 Punkt: Kriterium teilweise erfüllt (= Mindeststandard)

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt

§ 46 (3) Nr. 2 VgV - (40 %)

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung:

Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Verkehrsplanung

- Bewertung mit 3 Punkten = mehr als 15 Jahre Berufserfahrung

- Bewertung mit 2 Punkten = mehr als 10 Jahre Berufserfahrung

- Bewertung mit 1 Punkten = mehr als 7 Jahre Berufserfahrung

Da hier die Berufserfahrung von zwei MA gewertet wird, wird die Berufserfahrung beier MA kummuliert und anschließend durch zwei dividiert. Die Anzahl der Berufsjahre bildet dann die Grundlage für die Bewertung. Dabei müssen beide MA die Mindestanforderung (7 Jahre) erfüllen.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV - (40 %)

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:

- Bewertung mit 3 Punkten = Mindestens 6 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen

- Bewertung mit 2 Punkten = Mindestens 5 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen

- Bewertung mit 1 Punkten = Mindestens 3 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI für Autobahnen

§ 46 (3) Nr. 6 VgV - (20 %)

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung:

- Bewertung mit 3 Punkten = Mindestens 3 Projektleitungen an Autobahnen

- Bewertung mit 2 Punkten = Mindestens 2 Projektleitungen an Autobahnen

- Bewertung mit 1 Punkten = Mindestens eine Projektleitung an Autobahnen

Es werden 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen

hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder

Handelsregister

-Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die

Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares

gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung

beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt

wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,

-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,

-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

ordnungsgemäß erfüllt wurde,

-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen

wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen

(bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber

für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden

soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6

WRegG beim Bundeskartellamt anfordern).

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem

Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen,

wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,

deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist,

rechtskräftig verurteilt worden ist nach:

A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der

Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung

oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass

diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet

werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a

Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,

B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von

Mandatsträgern),

C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller

Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer

Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische

Vereinigungen im Ausland),

D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a

StGB (Förderung des Menschenhandels),

E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig

erlangter Vermögenswerte).

F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG

oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat

gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der

EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB

(Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2

Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2

des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und

die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des

Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes

zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit

internationalem Geschäftsverkehr).

I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und

Bestechung), jeweils auch in

Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale

Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung

internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem

Geschäftsverkehr),

J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des

Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen

Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit

sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen

Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag

verwaltet werden.

2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind

Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.

Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem

Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen

Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst

verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder

Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über

Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf

das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter

handelnden, rechtskräftig verurteilten

Person vorliegt § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB

sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB, bei Angaben, ob ein

Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich

geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt

worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde

oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich

das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 Abs. 2 GWB),

dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils

aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche

Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 124 Abs. 3 GWB),

das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine

schweren Verfehlungen begangen wurden (§ 124 Abs. 3 GWB),

dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 123 Abs. 4 GWB). Näheres

siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der

inländische Bewerber eine juristische Person, deren

satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt

entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser

nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des

Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der

verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person

gestellten Anforderungen erfüllt.

- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat zu bestätigen,

dass er/sie zur Erbringung der Diensleistung berechtigt ist und

die Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2, 3 VgV besitzt

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 (4) Nr. 2 VgV

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,00 Mio € und für sonstige Schäden (Sachund Vermögensschäden) in Höhe von 5.000.000,00 Mio € gegeben ist. Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

§ 46 (3) Nr. 6 VgV

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.

§ 46 (3) Nr. 8 VgV

Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner

Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV

Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zwei Personen gewertet. Die MA dürfen daher nicht personenidentisch angegeben werden. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden: Für die Funktion Mitarbeiter 1 - Verkehrsplanung Ausbildung:

Universitäts-, Hochul-oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen mit Studienschwerpunkt Verkehrswesen oder vergleichbar. Berufserfahrung / Qualifikation: Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Verkehrsplanung mindestens 7 Jahre. Mindestens auch eine Referenz aus den letzten 4 Jahren zur Verkehrsplanung HBS mit Autobahnen.

Für die Funktion Mitarbeiter

2 - Verkehrsuntersuchung Ausbildung: Universitäts-, Hochul-oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen mit Studienschwerpunkt Verkehrswesen oder vergleichbar. Berufserfahrung / Qualifikation: Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Verkehrsplanung mindestens 7 Jahre. Mindestens auch eine Referenz aus den letzten 4 Jahren zur Verkehrsuntersuchung an Autobahnen

§ 46 (3) Nr. 1 VgV

Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind jeweils 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren für das Aufgabengebiet der Verkehrsplanung und Verkehrsuntersuchung an Autobahnen nachzuweisen. Wertungsvorausetzungen und Mindeststandard der Referenzen aus dem Aufgabenbereich Verkehrsplanung und Verkehrsuntersuchung: Wertungsvoraussetzung: -Referenz aus den letzten 5 Jahren

Mindeststandards: - 3 Projekte mit Leistungsphasen 1 bis 5 nach

HOAI für Autobahnen

§ 46 (3) Nr. 6 VgV

Funktion: Techn. Leiter (Projektleiter) Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine Person gewertet. Eine Personenidentität zwischen den Mitarbeitenden und dem Projekteiter ist ausgeschlossen.

Universitäts-, Hochul-oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen mit Studienschwerpunkt Verkehrswesen oder vergleichbar. Berufserfahrung / Qualifikation: Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Projektleitung in der Verkehrsplanung mindestens 5 Jahre. Erfahrung in der Bearbeitung von Großprojektenan Autobahnen > 15 Mio. € . Referenzen: Nachweis von mindestens

einem Projekt der Verkehrsplanung / der Verkehrsuntersuchung. Die Referenzprojekte müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen: Autobahnprojekte, Großprojekte mit mehr als 15 Mio. € an Auftragsvolumen. Wertungsvoraussetzung und Mindeststandard: - Referenz aus den letzten 5 Jahren - Mindestens eine Projektleitung an Autobahnen bzgl. Verkehrsuntersuchung oder Verkehrsplanung

§ 46 (3) Nr. 8 VgV

Mindeststandard an den Personalbestand: Der Bewerber-/ die Berwebergemeinschaft verfügt über den folgenden durchschnittlichen jährlichen Mindestpersonalbestand in den letzten 3 Jahren:

Anzahl an Ingenieuren der Verkehrsplanung und derr Verkehrsuntersuchung: jeweils 5

Hinweis:

Nur das eigene Fachpersonal angeben, bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kummulieren.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2023

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