Neubau FTZ und ELS - Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0323
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ravensberger Str. 20
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Vechta - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 44418982553
Fax: +49 44418984553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau FTZ und ELS - Bodenbelagsarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Feuerwehrtechnische Zentrale und Einsatzleitstelle
Oldenburger Str. 104
49377 Vechta
Bodenbelagsarbeiten, u.a. bestehend aus:
Bodenbelag PVC:
ca. 520 qm Estrich reinigen;
ca. 535 qm Zementestrich - Feuchtigssperre;
ca. 520 qmZementestrich spachteln;
ca. 430 qm Bodenbelag Project Floor;
ca. 285 m Bodenbelag Fußleisten;
ca. 520 qm Bodenbelag schützen;
Bodenbelag Textil:
ca. 320 qm Estrich reinigen;
ca. 320 qm Zementestrich - Feuchtigkeitssperre;
ca. 345 qm Zementestrich spachteln;
ca. 250 qm Bodenbelag Nadelvlies;
ca. 170 m Bodenbelag Fussleisten;
ca. 320 qm Bodenbelag schützen;
Bodenbelag Linoleum:
ca. 26 qm Estrich reinigen, Feuchtigkeitssperre, spachteln etc.
1. Frist zur Auskunftserteilung
Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 12.10.2023 um 16:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eignungsnachweise
Formblatt 124 zur Eigenerklärung sowie entsprechende Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert), bestehend aus:
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung;
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen;
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
Alternativ ist der Nachweis zur Eignung über einen Nachweis zur Präqualifikation vorzuweisen.
2. Eigenerklärung zu Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022)
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt. (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitgestellte Eigenerklärung).
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenn Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenzen). Bitte verwenden Sie hierzu das Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung";
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
mind. 3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung"
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.