Neubau eines Feuerwehrhauses Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2023-0089
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail:
Telefon: +49 51512021378
Fax: +49 51512021569
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrhauses
Generalplanerleistungen
Stadt Hameln
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Generalplanerleistung für den Neubau eines Feuerwehrhauses in 31789 Hameln/OT Klein-Berkel in der Ottostraße 1 auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung. Der Neubau des Feuerwehrhauses soll bis Ende 2025 realisiert und baulich fertiggestellt werden. Der Neubau wird für 2 Fahrzeugstände und für ca. 30 männliche und ca. 10 weibliche Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr geplant. Hinzu kommen ca. 12 Jugendfeuerwehrkräfte.
Es liegt ein Raumprogramm vor. Das Bedarfsprogramm des Feuerwehrhauses umfasst insgesamt eine Nutzfläche von ca. 440 m². Im Außenraum sind ca. 4750 m² Freiflächen zu planen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Berufsqualifikation: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTOÜbereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Mindestanforderung: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt/in" für Objektplanung Gebäude und Innenräume oder Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Energie- und Gebäudetechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master).
1. Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen
2. Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
3. Mindestjahresumsatz - Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-6 HOAI im Leistungsbild Fachplanung Tragwerk), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Ist der Bieter oder ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen
2. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen
3. Mindestanforderung zur Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
4. Mindestanforderung zum MIndestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen).
1. Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen - Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Projektleitung, Bauleiter, Planer und Ausschreiber in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
1. Mindestanforderung zu den Referenzen: Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit mindestens den LPH 1-9 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-4 HOAI + Referenz B: LPH 5-9 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild über die Planung und bauliche Umsetzung (Neubau oder Umbau/Modernisierung) von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen und mit Baukosten der KG 300 und KG 400 von insgesamt mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto).
2. Mindestanforderung zu Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stelle: 1 Projektleiter mit einem Projektleiter als Vertretung, 1 Bauleiter mit einem Bauleiter als Vertretung, 1 Planer mit einem Planer als Vertreter, 1 Ausschreiber mit einem Ausschreiber als Vertreter sowie ein Zeichner.
Zulassung der Projektleitung und der Stellvertretung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in nach jeweils einschlägigem Landesrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.