8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6002536504-BwDLZ Wunstorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Dänenberg 2
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BwDLZ Wunstorf FM 9
E-Mail:
Telefon: +49 5031-405-2738
Fax: +49 5031-405-05787308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf
Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf ( Fliegerhorst Wunstorf, Unteroffizierheim, Dienstgebäude BwDLZ Wunstorf)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fliegerhorst Wunstorf
Zur Luftbrücke 1
31515 Wunstorf
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Zeitraum vom 01.05.2024- 30.04.2028
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Anzahl Räume 2.705
m² einfache Reinigungsfläche gesamt 55.805,06
m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 467.447,72
m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 5.609.372,64
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Davon 31 Gebäude mit ca.1.000 Räume innerhalb der Sperrzone.
Personal für die Sperrzone benötigt eine Sicherheitsüberprüfung
der Sicherheitsstufe Ü2. Der Bieter verpflichtet sich bei Zuschlagserteilung die Sicherheitsüberprüfung in die Wege zu leiten.
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Fahrwege sind zu berücksichtigen.
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Ansprechpartner: Herr Schröder 05031-405-2750 oder
Frau Metzler 05031-405-2780
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Näheres kann den Anlagen entnommen werden.
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Eine Objektbesichtigung durch die Firmen ist zwingend erforderlich!!
Terminvereinbarung über Herr Schröder 05031-405-2750
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit