Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Bad Iburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_Reinigung_BadIburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bad Iburg
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badiburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Bad Iburg
Ausgeschrieben wird die Reinigung in vom Auftraggeber verwalteten kommunalen Gebäuden auf de, Gebiet der Stadt Bad Iburg. Dabei handelt es sich um Schulen, Sporthallen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Verwaltungs-gebäude, Klärwerk, Bauhof sowie Feuerwehrgerätehäuser und öffentliche WC-Anlagen.
Unterhalts und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung mit einer Grundfläche von ca. 10.200 m² und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 1.450.000 m² in Schulen, Sporthallen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Verwaltungsgebäuden, dem Klärwerk, dem Bauhof sowie Feuerwehrgerätehäusern und öffentlichen WC-Anlagen.
Glas-/Rahmenreinigung
Zweimal jährliche Glas-&/Rahmenreinigung an einer Fläche von ca. 2.500 m² in Schulen und Sporthallen sowie einmal jährliche Glas-/Rahmenreinigung an einer Fläche von ca. 380 m² in Jugendfreizeiteinrichtungen, Verwaltungsgebäuden, dem Klärwerk, dem Bauhof sowie Feuerwehrgerätehäusern und öffentlichen WC-Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts und Grundreinigung
Postanschrift: Von - Hünefeld Str. 99
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-/Rahmenreinigung
Postanschrift: Sulinger Str. 97 / 99
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27751
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3N6WEZ
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.