Schließ- und Objektkontrolldienst sowie Alarmaufschaltung von EMA an den Schulen und Sporthallen in Trägerschaft Stadt Hameln Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2023-0088

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail:
Telefon: +49 51512021378
Fax: +49 51512021569
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2023-0088
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2023-0088
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schließ- und Objektkontrolldienst sowie Alarmaufschaltung von EMA an den Schulen und Sporthallen in Trägerschaft Stadt Hameln

Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2023-0088
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schließ- und Objektkontrolldienst sowie Alarmaufschaltung von EMA an den Schulen und Sporthallen in Trägerschaft Stadt Hameln

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Hauptort der Ausführung:

Div. Schulen und Sporthallen im Gebiet der Stadt Hameln (Anlage 1)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Ordnungsgemäßen Verschluss überprüfen und alle notwendigen Ein - und Ausgangstüren verschließen, um einen Zutritt unbefugter Personen außerhalb der regulären Betriebszeiten zu vermeiden. Zeiten werden hier durch den Auftraggeber vorgegeben.

- Kontrollpunkte, die mit dem Auftraggeber abgestimmt sind, mit einem Wächterkontrollsystem anlaufen.

- In den verfügbaren Sanitäranlagen der Sporthallen eine Sichtkontrolle durchführen, dabei laufende Wasserhähne und Duschen abstellen.

- Beleuchtung in den Sporthallen ausschalten.

- Fenster in den Sporthallen schließen.

- Trennwände nach Bedarf des Auftraggebers hochfahren.

- Tribünen nach Bedarf des Auftraggebers einfahren.

- Objekte bei Bedarf des Auftraggebers zu bestimmten Zeiten öffnen.

- Ein - und Ausschalten von vorhandenen Einbruchmeldeanlagen.

- Poller abschließen.

- Einrichten eines Wächterkontrollsystems inklusive Kontrollpunkte.

- Einrichten einer Notfallrufnummer für die Sonderschließungen und Alarmierung durch Einbruchmeldeanlagen.

- Aufschaltung der EMA und Aufnahme in die Meldekette für EMA und sonstige Schadensmeldungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

3-malige Verlängerung möglich bis 30.11.2027

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,

— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan

rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,

— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,

— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,

— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,

— Erklärung zum NTVergG.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2023-0088.

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

- Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1 oder nach DIN 77200

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:

- Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung)

- Nachweis eines Erste Hilfe Nachweises des vorgesehenen Personals

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

— Nachweis, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2023-0088.

- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:

— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

- Referenzliste mit 5 Referenzangaben aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers/Ansprechpartners. Sollten vergleichbare

einschlägige Leistungen bereits mehr als 3 Jahre zurückliegen, behält sich der AG vor, auch die Referenzen für diese Leistungen anzuerkennen.

- Qualitätszertifikates nach DIN EN ISO 9001 (falls zutreffend)

- Erlaubnis nach §34a GewO Bewachererlaubnis

- Eigenerklärung über die Anmeldung im Bewacherregister - Hinweis: Vier Wochen vor Leistungsbeginn sind die ID-Nummern im Bewacherregister des einzusetzenden Personals und der Auftragnehmer, die Sachkundeprüfung aller einzusetzenden Personen, die Zertifizierungen und die Mitgliedschaft dem Auftraggeber vorzulegen.

- Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.

- Eigenerklärung über vorhandene Sachkundeprüfung §34a GewO des einzusetzenden Personals

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:

- Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung

- Verpflichtungserklärung im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2023
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2023
Ortszeit: 11:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-

2023-0088. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass

dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2023

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