Schließ- und Objektkontrolldienst sowie Alarmaufschaltung von EMA an den Schulen und Sporthallen in Trägerschaft Stadt Hameln Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2023-0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail:
Telefon: +49 51512021378
Fax: +49 51512021569
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Schließ- und Objektkontrolldienst sowie Alarmaufschaltung von EMA an den Schulen und Sporthallen in Trägerschaft Stadt Hameln
Schließ- und Objektkontrolldienst sowie Alarmaufschaltung von EMA an den Schulen und Sporthallen in Trägerschaft Stadt Hameln
Div. Schulen und Sporthallen im Gebiet der Stadt Hameln (Anlage 1)
- Ordnungsgemäßen Verschluss überprüfen und alle notwendigen Ein - und Ausgangstüren verschließen, um einen Zutritt unbefugter Personen außerhalb der regulären Betriebszeiten zu vermeiden. Zeiten werden hier durch den Auftraggeber vorgegeben.
- Kontrollpunkte, die mit dem Auftraggeber abgestimmt sind, mit einem Wächterkontrollsystem anlaufen.
- In den verfügbaren Sanitäranlagen der Sporthallen eine Sichtkontrolle durchführen, dabei laufende Wasserhähne und Duschen abstellen.
- Beleuchtung in den Sporthallen ausschalten.
- Fenster in den Sporthallen schließen.
- Trennwände nach Bedarf des Auftraggebers hochfahren.
- Tribünen nach Bedarf des Auftraggebers einfahren.
- Objekte bei Bedarf des Auftraggebers zu bestimmten Zeiten öffnen.
- Ein - und Ausschalten von vorhandenen Einbruchmeldeanlagen.
- Poller abschließen.
- Einrichten eines Wächterkontrollsystems inklusive Kontrollpunkte.
- Einrichten einer Notfallrufnummer für die Sonderschließungen und Alarmierung durch Einbruchmeldeanlagen.
- Aufschaltung der EMA und Aufnahme in die Meldekette für EMA und sonstige Schadensmeldungen.
3-malige Verlängerung möglich bis 30.11.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Erklärung zum NTVergG.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2023-0088.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1 oder nach DIN 77200
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung)
- Nachweis eines Erste Hilfe Nachweises des vorgesehenen Personals
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Nachweis, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2023-0088.
- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Referenzliste mit 5 Referenzangaben aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers/Ansprechpartners. Sollten vergleichbare
einschlägige Leistungen bereits mehr als 3 Jahre zurückliegen, behält sich der AG vor, auch die Referenzen für diese Leistungen anzuerkennen.
- Qualitätszertifikates nach DIN EN ISO 9001 (falls zutreffend)
- Erlaubnis nach §34a GewO Bewachererlaubnis
- Eigenerklärung über die Anmeldung im Bewacherregister - Hinweis: Vier Wochen vor Leistungsbeginn sind die ID-Nummern im Bewacherregister des einzusetzenden Personals und der Auftragnehmer, die Sachkundeprüfung aller einzusetzenden Personen, die Zertifizierungen und die Mitgliedschaft dem Auftraggeber vorzulegen.
- Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
- Eigenerklärung über vorhandene Sachkundeprüfung §34a GewO des einzusetzenden Personals
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung
- Verpflichtungserklärung im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern
Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-
2023-0088. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.