LK Lüchow-Dannenberg: Annahme und Verwertung von Grünabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 1069/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königsberger Straße 10
Ort: Lüchow (Wendland)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luechow-dannenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
LK Lüchow-Dannenberg: Annahme und Verwertung von Grünabfällen
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
- Los 1: Betrieb der Sammelstellen, Zerkleinerung sowie teilweise Transport und Verwertung der Grünabfälle;
- Los 2: Übernahme, teilweise Transport und Verwertung der Grünabfälle.
Betrieb von Sammelstellen, Zerkleinerung sowie teilweise Transport und Verwertung der Grünabfälle
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Der Auftragnehmer (AN) hat im Gebiet des Landkreises mindestens 10 Annahmeplätze für die Annahme der vertragsgegenständlichen Grünabfälle einzurichten und zu betreiben. Weiter hat der AN die Zerkleinerung von Grünabfällen auf den vom AN benannten Sammelstellen zu übernehmen. Die Grünabfälle sind zu verwerten. Der AN hat die erfassten (und teilweise zerkleinerten) Grünabfälle für das Los 1 zu übernehmen und zu den vorgesehenen Verwertungsflächen zu transportieren. Für die losgegenständlichen Grünabfälle (vgl. Kap. 3.2 der Vergabeunterlagen) ist eine direkte landwirtschaftliche oder vergleichbare Nutzung ohne vorherige hygienisierende oder biologisch stabilisierende Behandlung zulässig.
Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2029, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Der maximale Verlängerungszeitraum beträgt 3 Jahre. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Der Auftragnehmer (AN) hat die erfassten (und teilweise zerkleinerten) Grünabfälle für das Los 2 an den jeweiligen Sammelstellen des AN zu Los 1 sowie die gefüllten Container an der Zentraldeponie Woltersdorf zu übernehmen und zur Zielanlage zu transportieren. Der AN zu Los 2 hat für die Zentraldeponie Woltersdorf Container zur Verfügung zu stellen. Die Grünabfälle von der Zentraldeponie Woltersdorf sind ausschließlich im Rahmen von Los 2 zu entsorgen, eine direkte landwirtschaftliche Verwertung ohne vorherige Kompostierung ist nicht zulässig. Die vertragsgegenständlichen Grünabfälle zu Los 2 sind vor der Verwertung einer hygienisierenden oder biologisch stabilisierenden Maßnahme zuzuführen.
Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2029, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Der maximale Verlängerungszeitraum beträgt 3 Jahre. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche zu Los 1 den Betrieb der Annahmestellen oder zu Los 2 die Behandlung der Grünabfälle ganz oder teilweise übernehmen sollen, beizufügen:
BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche zu Los 1 den Betrieb der Annahmestellen oder zu Los 2 die Verwertung der Grünabfälle ganz oder teilweise übernehmen sollen, beizufügen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Gesamtumsatz der Jahre 2020-2022, sowie Angabe des Mittelwertes 2020-2022
WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen z. B. Abfalltransporte, Betrieb von Entsorgungseinrichtungen: Angabe des Umsatzes der Jahre 2020-2022, sowie Angabe des Mittelwertes 2020-2022
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder keine Referenzen für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit für AVV 20 02 01 oder vergleichbar beizufügen.
Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung beizufügen.
BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, die Transporte übernehmen sollen: Es ist ein Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern", Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung) beizufügen.
Bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Nachweis beizufügen.
BL 3 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, die sonstige Aufgaben übernehmen sollen: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit für AVV 20 02 01 oder vergleichbar beizufügen.
Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
BL 4 Referenzen des Bieters (mindestens eine Referenz): Es ist eine Referenz für die im Rahmen vergleichbarer Leistungen jeweils selbst durchgeführte Tätigkeit zu nennen mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit und Zeitraum sowie Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern mit Angabe von Name. E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikationin diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vorAngebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6WCH
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-1334
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.