Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in einer Notunterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-190
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 103 - Hauptamt
E-Mail:
Telefon: +49 51213091251
Fax: +49 5121309951251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in einer Notunterkunft
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
Notunterkunft in der ehemaligen Realschule Lamspringe Kallenberg 20 31195 Lamspringe
Wahrnehmung des Sicherheitsdienstes in der Notunterkunft des Landkreises Hildesheim in der ehemaligen Realschule Kallenberg 20 in Lamspringe.
Die Detailbeschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gem. § 44 VgV,
insbesondere:
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
- Das Unternehmen muss im Besitz einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zur Ausübung des Überwachungsgewerbes sein (§34a Abs. 1 GewO) und diese den Angebotsunterlagen beifügen
- wenn erforderlich, Unterzeichnung der Erklärung über eine Bieter- Arbeitsgemeinschaft (Formblatt VVB 234)
Eignungsnachweise gem. § 45 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
- wenn erforderlich, Unterzeichnung der Erklärung über eine Bieter- Arbeitsgemeinschaft (Formblatt VVB 234)
Eignungsnachweise gem. § 45 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
- wenn erforderlich, Unterzeichnung der Erklärung über eine Bieter- Arbeitsgemeinschaft (Formblatt VVB 234)
Unternehmen mit ordnungsbehördlicher Erlaubnis gem. §34a Abs. 1 GewO
-Versicherungsbestätigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung des AN
-ZVB Nds 2020
Abschnitt IV: Verfahren
Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:
Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
E-Mail:
zu richten.
Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAY1E9DK0H9
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.