23-0372 Badeland Wolfsburg, Sanierung badetechnische Anlagen Technische Gebäudeausräustung gemäß § 55 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0372 Badeland Wolfsburg, Sanierung badetechnische Anlagen Technische Gebäudeausräustung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 536128-2057
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
23-0372 Badeland Wolfsburg, Sanierung badetechnische Anlagen Technische Gebäudeausräustung gemäß § 55 HOAI
Das 2002 eröffnete Freizeitbad Badeland in Wolfsburg besteht aus dem Sportbad (50-Meter-Becken, Sprungturm und Nichtschwimmerbecken), dem Spaßbad (Mediterranbecken, Wellenbecken, Rutschen Turm, Whirlpools und Kleinkinderbecken) und der Saunalandschaft (auf zwei Ebenen mit 11 Saunen im Innen- und Außenbereich). Zur Ausstattung gehören auch Gastronomie-, Wellness- und Fitnessbereiche.
Eine umfassende Sanierung des gesamten Bades ist erforderlich. Grundlage der anstehenden Sanierung bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2022. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §55 im Bereich Badetechnische Anlagen (Teilbereich Anlagengruppe 7.1 gem. HOAI 2021 Anlage 15).
38440 Wolfsburg
Die Wasseraufbereitungsanlagen im Freizeitbad Badeland werden in Filterzentralen FZ1 Spaßbad, FZ2 Sportbad und FZ3 Saunalandschaft aufgeteilt. Gemeinsame Einrichtungen sind die zentrale Schlammwasseraufbereitung (SWA), Elektrolyseanlage, Druckluftversorgung und Spülluftgebläse.
Das Verfahren der Badewasseraufbereitungsanlage ist systematisch nach Vorfiltration, Adsorption, Flockung, Filterung und Chlorung aufgebaut. Es wurden geschlossene Mehrschichtfilter nach DIN 19605 aufgestellt.
Zur Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs wurden bereits einige Teilsanierungen durchgeführt. Die nun noch anstehenden Maßnahmen sollen bevorzugt abschnittsweise realisiert werden; eine Sanierung mit Komplettschließung ist auch nicht ausgeschlossen.
Vorab ist eine Gesamtbetrachtung der Badewassertechnik zu Aufbau und Funktion sowie Schnittstellen und Abhängigkeiten zu anderen Gewerken im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung zu erstellen. Hierzu ist eine Überprüfung aller vorhandenen Anlagenbestandteile - inkl. ggf. erforderlicher Anpassungsmaßnahmen bereits sanierter und zu sanierender Technik - durchzuführen (Bestandsaufnahme). Im Rahmen einer später folgenden Generalsanierung des Bades soll schrittweise ein einheitliches stimmiges Konzept bezüglich Aufgaben und Funktionen der Badewassertechnik entstehen.
Teil-Sanierungsmaßnahmen erfolgten bereits für folgende Anlagen: Elektrolyseanlage; Wellenanlage.
Es ist eine Prüfung von Umfang und Reihenfolge der nachfolgenden geplanten Teil-Sanierungsmaßnahmen vor der Gesamtsanierung Badewasser durchzuführen.
Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen folgende (Einzel-/Teil-) Maßnahmen:
1.) Sanierung Filterzentralen 1, 2 und 3 (FZ1 - Bereich Spaßbad, FZ2 - Bereich Sportbad, FZ3 - Bereich Sauna): Erneuerung Wasserspeicher, Umwälzpumpen, Schaltschränke/GLT, Druckluftanlage Steuerluftversorgung sowie Teilsanierung von SWA Rohrnetz, Stadtwasserrohrnetz und Heizungsnetz zu den Wärmetauschern für Badewassertechnik). Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Einzelbereichen ggf. vorgezogen.
2.) Neuplanung Schlammwasseraufbereitungsanlage: In der vorhandenen zentralen Schlammwasseraufbereitungsanlage (SWA) wurde das Rückspülwasser der Badewasserfilter der Filterzentralen in den Schlammwasserbehältern gesammelt, gereinigt und in einem zentralen Reinwasserspeicher gepuffert. Das Wasser aus diesem Behälter wurde an die Badewasserkreisläufe der Filterzentralen abgegeben. Die zentrale SWA für FZ1 bis FZ3 wurde aufgrund technischer Defekte 2022 außer Betrieb genommen und teilweise demontiert. Diese Aufbereitungsanlage ist dem Stand der Technik entsprechend neu zu planen.
3.) Sanierung Mediterranbecken (Trennung): Das Mediterranbecken mit Innen- und Außenbecken wird über einen Kreislauf versorgt. Bei der Planung ist eine hydraulische Trennung des Innen- und Außenbeckens bzw. der Anlage vorzunehmen. Es werden Variantenuntersuchungen zur Energieeinsparung für das Außenbecken erforderlich.
Im Ergebnis der Maßnahmen sollen zeitgemäße technische Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Ziel ist dabei auch, eine Optimierung der Anlagentechnik als Klimawandelanpassungsstrategie.
Die Machbarkeitsstudie (Verfasser: pm.a - agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren 09/2022) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen als Grundlage der Planung. Die Planung ist zu überprüfen und ggf. zu optimieren - insbesondere im Hinblick auf ggf. wirtschaftliche/ energetische Einsparpotentiale - und ganz oder in Teilen umzusetzen.
Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Sport-Freizeitstätte; 2. Art der Baumaßnahme: Sanierung der Badewassertechnik; 3. BGF: rd. 22.350 qm; 4. Wasserflächen innen: rd. 2.900 qm; 5. geschätzte Kosten (Stand 2022) KGr 472 im Bereich Badetechnische Anlagen: rd. 6,95 Mio. EUR netto (Kostenstand 09/2022, ohne ggf. erforderliche Interims-/Notmaßnahmen).
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §55 für Badetechnische Anlagen (Anlagengruppe 7 gem. HOAI 2021 §53) einschließlich damit zusammenhängender Anlagenautomation (AGr 8 gem. HOAI 2021 §53): nahezu alle Grundleistungen Leistungsphasen 1-9. Außerdem werden ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt, soweit und sofern erforderlich; in der LPh 1 wird zunächst eine Bestandsaufnahme der Anlagen / Anlagenteile erforderlich.
Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudie (Verfasser: pm.a - agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren 09/2022); Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen.
Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. In der 2. Stufe des Verfahrens werden den ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. hierzu Ziffer II.2.11).
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung 11/2023; 2. Realisierung (in Bauabschnitten) bis 2031; 3. Projektabschluss im Nachgang. Der genaue Fertigstellungstermin wird erst im Zuge der Leistungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 595 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 120 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 475 Punkte).
(3) Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettojahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55 insgesamt im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2022 [ggf. als Prognose], 2021, 2020): größer 0,7 Mio. EUR; 1.2 Nettojahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55 im Bereich Badetechnische Anlagen (Teilbereich AGr 7.1 HOAI 2021 Anlage 15) im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020): größer 0,5 Mio. EUR; 2.1.1 Anzahl (Vollzeitäquivalent) der festangestellten Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55 insgesamt im Mittel der letzten 3 Jahre (2022, 2021, 2020): größer 6; 2.1.2 Anzahl (Vollzeitäquivalent) der festangestellten Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55 im Bereich Badetechnische Anlagen (Teilbereich AGr 7.1 HOAI 2021 Anlage 15) im Mittel der letzten 3 Jahre (2022, 2021, 2020): größer 4; 2.2.1-2.2.5 Referenzprojekte übergeordnet (Referenzprojekte Teilnahmeantrag Abschnitte 5.2.1-5.2.3): 2.2.1 öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103; 2.2.2 Kosten Kostengruppe 472 nach DIN 276 im Teilbereich Badetechnische Anlagen in EUR netto: größer/gleich 4,5 Mio. EUR; 2.2.3 Bruttogrundfläche BGF: größer/gleich 17.500 qm; 2.2.4 Bearbeitete Leistungsphasen i.S. HOAI 2021 §55 im Bereich Badetechnische Anlagen (Teilbereich Anlagengruppe 7.1 HOAI 2021 Anlage 15): größer/gleich 7 LPh; 2.2.5 Art der Baumaßnahme i.S. HOAI 2021 §2: Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme; 2.2.6-2.2.14 Zusätzliche Angaben (je Leistung/ Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein): 2.2.6 Schwimmbad (Freibad, Hallenbad, Therme o.vgl.); 2.2.7 Erlebnis-, Spaß-, Freizeitbad o.vgl. mit mehreren Becken, Wasserrutschen u.ä. (z.B. Wettkampf-, Sprung-, Nichtschwimmer-, Wellen-, Whirlpool-, Lande-, Saunabecken); 2.2.8 Schwimmbad mit insgesamt größer/gleich 2.000 qm Wasserfläche; 2.2.9 Erneuerung/Erstinstallation einer Schwimmbad-Filterzentrale; 2.2.10 Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis für Badetechnische Anlagen; 2.2.11 Berechnung Lebenszykluskosten für Badetechnische Anlagen; 2.2.12 Realisierung bei laufendem Betrieb; 2.2.13 Realisierung bei laufendem Betrieb mit Interimslösungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs; 2.2.14 Realisierung in Bauabschnitten.
Die detaillierten Angaben zur Bewertung können der "Bewertungsmatrix Stufe 1 - Teilnahmewettbewerb" im Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (s. Vergabeunterlagen [Hyperlink s. Ziff. I.3], Dokument "Teilnahmeantrag").
(4) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber/innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern/Bewerberinnen durch Los getroffen werden (§75 [6] VgV).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1-2 gem. HOAI 2021 §55 für die Gesamtsanierung der Badewassertechnik zu beauftragen (Leistungsstufe 1).
(2) Die weiteren Leistungsstufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahmen einzeln (z.B. Zentrale SWA und/oder FZ1 und/oder FZ2 und/oder FZ3) oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(3) Sofern und soweit für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt.
(4) In der 2. Stufe des Verfahrens (Zuschlagsverfahren) werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Formblatt für Honorarangebote.
(5) Im Falle der Angebotsaufforderung/Einladung zur Verhandlung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) weitere Erklärungen vorzulegen, insb.: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Der in Ziffer II.1.5 angegebene Wert umfasst die zunächst eingeschätzten Kosten KGr 472 und 480 nach DIN 276 für den Bereich der Badetechnischen Anlagen - Filterzentralen FZ1, FZ2, FZ3, Zentrale Schlammwasseraufbereitung (SWA), Trennung Mediterranbecken und Gesamt-/Generalsanierung - in Euro netto (ohne ggf. erforderliche Interims-/Notmaßnahmen u.ä.), Stand 09/2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerberin ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit zutreffend (Juristische Personen): Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers/der Bewerberin sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers/der Bewerberin, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Eignung - Formular 124_LD).
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Integritätserklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 7).
f) Beruft sich der Bewerber/die Bewerberin beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, sind die betreffenden Eignungsverleiher zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Eignungsverleiher nach §47 (1) VgV (Formular 236) sowie Erklärungen gemäß §123 und §124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular 124_LD) für die betreffenden Eignungsverleiher vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Eignungsverleiher erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
g) Eigenerklärung zu etwaigem Russlandbezug (Formblatt VO-2022-833).
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine Bewerbergemeinschaftserklärung unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung Formular 234) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner/innen haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter/in und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter/in und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bieterin bzw. einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs - zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber/der Bewerberin - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerberin bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Umsatz: Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 4.1) zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55 insgesamt (Anlagengruppen 1-8 i.S. HOAI 2021 §53) sowie im Bereich Badetechnische Anlagen (Teilbereich der Anlagengruppe 7.1 HOAI 2021 Anlage 15).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Punkt 2). Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder gegebenenfalls eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Zu 1: Keine.
Zu 2: Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Millionen EURO je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Millionen EURO für sonstige Schäden je Auftragnehmer (Bewerber/Bewerberin, Mitglied der Bewerbergemeinschaft).
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber/der Bewerberin - bei Bewerbergemeinschaften vom Bevollmächtigten für die Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben ev. Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gem. VgV §56 (2) - wird der Bewerber/ die Bewerberin bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 4.2) der Anzahl (anzugeben ist das Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei Jahren (2022, 2021, 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55 insgesamt, im Bereich Badetechnische Anlagen (Teilbereich der Anlagengruppe 7.1 HOAI 2021 Anlage 15) sowie davon mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) für das Leistungsbild Technische Ausrüstung, Teilbereich badetechnische Anlagen, sind mind. 1 und max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land;
- Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer;
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §55 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
- Kosten Kostengruppe 472 nach DIN 276 im Teilbereich der Badetechnische Anlagen in EURO netto;
- Bruttogrundfläche BGF in qm;
- bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §55 im Bereich der Badetechnischen Anlagen (Teilbereich der Anlagengruppe 7.1 HOAI 2021 Anlage 15);
- Art der Baumaßnahme i.S. HOAI 2021 §2 (Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme / Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme / Instandsetzungs- und/oder Instandhaltungsmaßnahme / Andere [Wiederaufbaumaßnahme o.ä]).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem Angaben (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2) zu weiteren Leistungen/ Projektmerkmalen zu tätigen (sofern zutreffend, nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte). Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzprojekte müssen auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten (einseitig) in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
(1.) Anzahl (Vollzeitäquivalent) der festangestellten Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55 im Bereich Badetechnische Anlagen (Teilbereich AGr 7.1 HOAI 2021 Anlage 15) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2022, 2021, 2020): Mindestanforderung: mind. 2 pro Jahr im Durchschnitt mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
(2.) Referenzen: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Es sind mind. 1 und max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen. Gewertet werden nur Referenzprojekte (mind. 1 und max. 3), die folgende Bedingungen erfüllen:
1. Es müssen Badetechnische Anlagen (Teilbereich der Anlagengruppe 7.1 HOAI 2021 Anlage 15) bearbeitet worden sein;
2. Kosten KGr 472 nach DIN 276 im Teilbereich Badetechnische Anlagen: mind. 1,5 Mio EUR netto je Projekt;
3. Fertigstellung Leistungsphase 8 i.S. HOAI 2021 §55 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) im Zeitraum 10/2015 bis 09/2023.
Mit diesen Referenzprojekten sind die folgenden weiteren Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b) mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2021 §55 im Bereich der Badetechnischen Anlagen (Teilbereich der Anlagengruppe 7.1 HOAI 2021 Anlage 15) durchgängig erbracht wurden.
Diese zwei weiteren Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (max. 3) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehenden Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).
(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis des Auftraggebers; personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzende Vorschriften und Regeln des Landes Niedersachsen, DIN 18040-1, NBauO, LHO und NTVergG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(3) Erfüllung der im Vertrag/in den Anlagen zum Vertrag beschriebenen Vorgaben.
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung von allen Beteiligten vorzulegende Erklärungen: s. Ziff. II.2.11.
(5) Der Bewerber/die Bewerberin darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben.
(6) Vor einer möglichen Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage (s.a. III.2.2) beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt).
(7) Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG.
(8) HOAI 2021: Einschätzung AG bzgl. Honorarzonen gem. §56: HZ III (Basissatz); Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden gem. §56.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 im Anhang], Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular 124_LD] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [Formular 234], Erklärungen für Nachunternehmer [Formular 124_LD und Formular 236]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Unternehmens und des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch - unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) - bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/ die Bewerberin bzw. die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber/die Bewerberin eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formulare [s.o.] sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber/innen sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV §20 [3], Satz 1 Nr. 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet.
Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 260 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD26W40
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 413115-2943
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 536128-2057
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
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