Impact II LC MS System
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Inhoffenstraße 7
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Impact II LC MS System
Impact II LC MS System
Helmholtz-Institut (HIPS)
Campus E8.1
66123 Saarbrücken
Impact II LC MS System
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die TOF-MS Technologie steht am HIPS-Standort schon langjährig zur Verfügung (Geräte vom Typ „Bruker maXis“ und „Bruker TIMS-TOF“) und hat sich seitdem zu einem unverzichtbaren Stützpfeiler für die Analyse von komplexen Naturstoffextrakten entwickelt. Aus Gründen der Kapazitätserweiterung, im Hinblick auf die laufende Erweiterung des Standorts um weitere Abteilungen und zusätzlich wegen der absehbaren „end of lifetime“-Situation für die in der Abteilung MINS vorhandene maXis-TOF Plattform ist die zeitnahe Beschaffung einer weiteren hochauflösenden MS-Plattform geboten. Die entscheidenden Leistungsmerkmale des Massenspektrometers, die von dem zu beschaffenden Gerät erfüllt werden müssen, sind dabei: erweiterter Massenbereich, hohe erreichbare Auflösung, die Massengenauigkeit, Sensitivität, Geschwindigkeit der Datenaufnahme, hoher dynamischer Bereich sowie die Fähigkeit natürliche Isotopenmuster akkurat wiederzugeben. Für Naturstoff-Anwendungen ist es von Bedeutung, dass diese Eigenschaften auch für tandem-MS Messungen optimal umgesetzt werden können. Insbesondere ist es wichtig, dass bestmögliche Auflösung, Massengenauigkeit und authentische Wiedergabe von Isotopenmustern unabhängig von der Aufnahmegeschwindigkeit erzielt werden können, da in der Regel MS-Messungen gekoppelt mit moderner Chromatographie (UHPLC bzw. RSLC) durchgeführt werden. Dies stellt eine besondere Stärke der TOF-MS Geräte dar, die auch für das zu beschaffende Gerät wieder eine unverzichtbare Anforderung ist.„TOF-MS/MS“-Technologie: Das zu beschaffende Massenspektrometer soll vom Typ „Bruker Impact II“ sein, um die technologischen Besonderheiten insbesondere bezüglich schneller MS/MS Messungen, mit denen am HIPS bereits ausführliche Erfahrungen bestehen, auch auf der neuen Geräteplattform gleichwertig nutzen zu können, bei ebenfalls erforderlicher Kompatibilität mit vorhandener analytischer Ausstattung (u.a. HPLC-Systeme und nano-ESI Roboter). HPLC-Kopplung: Für hochempfindliche „Metabolomics“-basierte Messungen komplexer Proben ist eine Kopplung mit einem leistungsfähgen UHPLC System unabdingbar, und am HIPS stehen dafür übere mehrere Abteilungen hinweg die RSLC-Systeme des Herstellers Thermo Scientific („Ultimate“ und „Vanquish“) zur Verfügung. Es ist für den Betrieb des Massenspektrometers unabdingbar, dass eine Kopplung dieser HPLC Anlagen an die Ionenquelle realisiert werden kann und eine vollständige softwareseitige Integration des HPLC Systems in die Gerätesteuerung des Massenspektrometers gegeben ist. Diese Bedingung wird vom „Bruker Impact II“ Massenspektrmeter mittels eines entsprechenden Software-Plugin erfüllt. Systemintegration und Kompatibilität: Dank vollständiger Kompatibilität seitens der Auswerte-Software mit den bestehenden Werkzeugen des Herstellers, die am HIPS routinemäßig im Einsatz sind, fügt sich das „Bruker Impact II“ Gerät besonders gut in die bestehende Infrastruktur ein. Insbesondere ist hier die nahtlose Zusammenarbeit mit der vorhandenen Metaboscape-Serverplattform zu nennen, die das missionskritische Herzstück der meisten Auswerteprozeduren für MS-Daten am HIPS darstellt. Im bereich der quantitativen Anwendungen für die Naturstoff Analytik betrift dies in ähnlicherweise die bereits vorhandene TASQ Software-Plattform. Die langjährige Arbeit mit MS-Analytik in der Abteilung MINS hat außerdem bereits zum Aufbau einer umfangreichen Sammlung an Methoden und etablierten Auswerteprozeduren geführt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind mit den vorhandenen Softwaretools vertraut, benutzen sie in der täglichen Arbeit und geben sie routinemäßig an neue Mitarbeiter weiter. Die Daten des „Bruker“ Geräts sind ohne weiteres sofort in allen etablierten Workflows verwendbar und Operateure sowie Benutzer müssen nicht neu eingearbeitet werden. Bewährte analytische LC-MS Methoden sind übertragbar von den „maXis“ Geräten auf die „Impact“ Plattform.Weiterhin existieren bereits umfangreiche Erfahrungen bezüglich Instandhaltung und Wartung der Bruke
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Impact II LC MS System
Postanschrift: Fahrenheitstraße 4
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf istgem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWBNummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland