Umstellung der Software der Intranet-Plattform der Stadt Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 01.5_2023_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
E-Mail:
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umstellung der Software der Intranet-Plattform der Stadt Göttingen
Umstellung der Intranet-Plattform der Stadt Göttingen durch Umlizensierung von Prozessorlizenz (On-PremiseLösung) zu „Professional-Miete“
Göttingen
Umstellung der Intranet-Plattform der Stadt Göttingen durch Umlizensierung von Prozessorlizenz (On-PremiseLösung) zu „Professional-Miete“. Die Stadtverwaltung Göttingen nutzt derzeit eine Prozessorlizenz der
Firma Intrexx GmbH, diese Software wird in der gesamten Stadtverwaltung sowie bei den Eigenbetrieben zur Bereitstellung des Intranets eingesetzt. Das Intranet ist als zentrale Plattform ausgestaltet, über die die
Bereitstellung von Informationen aller Art aus den zentralen und den dezentralen Einheiten erfolgt. Darüber hinaus werden zahlreiche darin entwickelte Verfahren abgebildet. Die vorhandene Prozessorlizenz wird
momentan als On-Premise-Lösung eingesetzt, d.h. dieses Nutzungsmodell der Software ist auf eigenen Servern der Stadt Göttingen installiert. Der aktuelle Anbieter stellt das Lizenzmodell auf „named user Lizenzen“
um. Diese Umstellung muss durchgeführt werden, da sonst ein weiterer Betrieb nicht möglich ist.
Der Anbieter hat mit der Mitteilung, dass sich das Preismodell ändert, angekündigt, den Vertrag zum 31.12.2023 zu kündigen. Auch aus anderen Erwägungen ist daher angedacht, die Lizenzumstellung bereits zum 01.10.2023
umzusetzen.
Die beabsichtigte Auftragsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) VgV wurde am 28.08.2023 durch Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im
Sinne des § 135 Abs. 3 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
zu V.2.4)
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
• Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen,
die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
• Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Aufgrund der Komplexität der Anwendung und der Schlüsselfunktion, die das städtische Intranet einnimmt, ist eine Ablösung des bestehenden Verfahrens und Neueinführung bis zum Kündigungszeitpunkt (bei
auftraggeberseitiger Weigerung der Umlizensierung) unmöglich.
Ein Projekt zur Ablösung und Einführung der Intranetlösung erfordert eine Vorlaufzeit von mindestens 3 Jahren; aufgrund der benötigten Vorlaufzeiten insgesamt (nebst Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens) ist jedoch
abweichend von § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren zeitlich und sachlich gerechtfertigt.
Nach Ablauf der genannten Vertragslaufzeit wird dann der Auftrag die Neueinführung der städtischen IntranetPlattform in einem Regelverfahren vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umstellung der Software der Intranet-Plattform der Stadt Göttingen
Postanschrift: Eugen-Martin-Straße 14
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 76120703-0
Fax: +49 76120703-530
Internet-Adresse: https://www.intrexx.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 135
Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html