Optionsausübung/Nachträge für die Lieferung von fünf weiteren SPNV-Triebzügen und Erweiterung des bestehenden Instandhaltungsvertrags auf die fünf Fahrzeuge auf der Grundlage von Bestandsverträgen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 531/24262/0
Fax: +49 531/24262/42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regionalverband-braunschweig.de/rgb/
Abschnitt II: Gegenstand
Optionsausübung/Nachträge für die Lieferung von fünf weiteren SPNV-Triebzügen und Erweiterung des bestehenden Instandhaltungsvertrags auf die fünf Fahrzeuge auf der Grundlage von Bestandsverträgen
Die in II.1.1) genannten Optionsausübungen/Nachträge betreffen den Werkliefervertrag (Fahrzeugliefervertrag) und den Instandhaltungsvertrag mit der ALSTOM Transport Deutschland GmbH (ATD GmbH).
Auf der Grundlage eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens schlossen die RGB GmbH und die ATD GmbH am 18.12.2012 die unter II.2.1) genannten Verträge über die Herstellung und Lieferung sowie die Instandhaltung von elektrischen Triebzügen der Bauart CORADIA Continental. Der Fahrzeugliefervertrag umfasst verschiedene Optionslieferungen. Nach dem Instandhaltungsvertrag ist die ATD GmbH verpflichtet, sämtliche auf der Grundlage des Fahrzeugliefervertrags an die RGB GmbH gelieferten Fahrzeuge instandzuhalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Linke-Hofmann-Busch-Straße 1
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38239
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Änderungsbekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB und zudem um eine Ex-post-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Die Bekanntmachung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass die in Abschnitt VII genannten Beauftragungen durch die Optionsausübungen/Nachträge als Änderungen bzw. Ausweitungen der bestehenden Verträge vom 18.12.2012 anzusehen sein sollten.
2. Auf die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB vom 05.09.2023 (Bekanntmachungsnummer 2023/S 170-533810) wird hingewiesen. Die Unterzeichnung der in VII.2.1) genannten Nachträge zum Fahrzeugliefervertrag vom 18.12.2012 und zum Instandhaltungsvertrag vom 18.12.2012 erfolgte nach Ablauf der Frist von zehn Kalendertagen nach § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
3. Die in II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Instandhaltungsvertrag vom 18.12.2012.
4. Der in V.2.1) angegebene Tag des Vertragsschlusses bezieht sich auf die in II.2.1) genannten Verträge zwischen dem Auftraggeber und der ATD GmbH, zu denen die Parteien am 18.09.2023 jeweils eine Option ausübten/einen Nachtrag abschlossen.
5. Die in VII.1.5) angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Laufzeit des Instandhaltungsvertrags vom 18.12.2012 nach Abschluss der in VII.2.1) genannten Optionsausübungen/Nachträge.
6. Die Wertangaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Der tatsächliche Wert des Auftrags bzw. der Änderung wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht angegeben. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde. Die Wertgrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird eingehalten.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308/3307/3306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
§ 135 GWB lautet:
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift: Friedrichswall 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Telefon: +49 5111208412/8422/8407/7828
Fax: +49 5111205770
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/wettbewerbs_und_energiekartellrecht_landeskartellbehorde/landeskartellbehoerde-16020.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Für die SPNV-Leistungen im Elektro-Netz Niedersachsen-Ost 2 (ENNO2) wurde durch Optionsausübung im Fahrzeugliefervertrag zwischen der RGB GmbH und der ATD GmbH vom 18.12.2012 die Herstellung und Lieferung von fünf weiteren elektrischen Triebzügen der Bauart CORADIA Continental beauftragt, die im Endzustand mit allen Bestandsfahrzeugen der RGB GmbH dieser Baureihe zum Einsatz im Netz ENNO2 vollumfänglich kuppelbar sind. Zudem ist der Vertrag über die Instandhaltung vom 18.12.2012 entsprechend der darin enthaltenen Verpflichtung der ATD GmbH, sämtliche auf der Grundlage des Fahrzeugliefervertrags an die RGB GmbH gelieferten Fahrzeuge instandzuhalten, im Interesse einer einheitlichen Instandhaltung auf die Optionsfahrzeuge erstreckt worden.
Postanschrift: Linke-Hofmann-Busch-Straße 1
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38239
Land: Deutschland
Auf VII.1.4) wird verwiesen. Zu den darin genannten Inhalten schlossen der Auftraggeber und die ATD GmbH am 18.09.2023 jeweils einen Nachtrag zum Fahrzeugliefervertrag vom 18.12.2012 und zum Instandhaltungsvertrag vom 18.12.2012, welche die Wertgrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB einhalten. Dem Abschluss der Nachträge ging die freiwillige Ex-ante -Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB vom 05.09.2023 (Bekanntmachungsnummer 2023/S 170-533810) voran.
Aufgrund der geänderten Nachfragesituation im SPNV werden zusätzliche Fahrzeuge und Leistungen zu deren Instandhaltung notwendig. Im Hinblick auf die Kompatibilität und die Sicherung einer einheitlichen Instandhaltung der für die SPNV-Leistungen ENNO2 einzusetzenden Fahrzeuge sind die in VII.2.1) genannten Beauftragungen auch als Änderungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Nach dieser Bestimmung ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Auch die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB liegen vor.