Übernahme & Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) Referenznummer der Bekanntmachung: n. vorh.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Steingrube 1-3
Ort: Nienburg/Weser
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 50219219203
Fax: +49 50219219299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme & Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)
Im Rahmen der Erfüllung seiner öffentlichen Entsorgungsaufgaben ist der BAWN u.a. für die ord-nungsgemäße und schadlose Verwertung der sog. stoffgleichen Nichtverpackungen zuständig. Diese fallen im Rahmen einer gemeinsamen Wertstofferfassung mittels der sog. gelben Tonne an. Das Sys-tem der gelben Tonne wird in Trägerschaft der Verpackungsrücknahmesysteme i.S.v. § 18 i.V.m. § 3 Abs. 16 Verpackungsgesetz (VerpackG) im gesamten Landkreis Nienburg (Weser) betrieben. Neben Leichtverpackungen (LVP) werden über die gelbe Tonne auch die stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) erfasst. Während für die weitere Verwertung des LVP die Verpackungsrücknahmesysteme zuständig sind, fällt die Verwertung des sNVP in die Zuständigkeit des BAWN in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Nur die Verwertung des auf sNVP entfallenden Anteils des gesamten erfassten Gemisches, derzeit festgelegt auf 23,70 % der Gesamtmasse des Sammelinhalts der gelben Tonne, ist Gegenstand der vorlieg
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsgegenstand ist der „kommunale“ Anteil des Inhalts der Wertstofftonne, der nach den derzei-tigen Festlegungen ca. 23,70 % beträgt. Bei einem ungefähren Gesamtaufkommen von ca. 6.100 Mg/a (Sammelmasse 2022) beträgt der ausschreibungsgegenständliche Masseanteil ca. 1.440 Mg/a. Die tatsächlich während der Vertragslaufzeit anfallenden Mengen des Abfallgemisches werden jeweils hälftig auf die beiden ausgeschriebenen Lose verteilt (siehe unten Abschnitt 2.4.).
Die Gesamtleistung wird gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Teillose (je 720 Mg/a pro Los) aufgeteilt. Die tatsächlich anfallenden, in die Entsorgungsverantwortung des Auftraggebers fallenden Teilmengen des Abfallgemisches werden hälftig aufgeteilt und den beiden Losen zugeordnet.
Die Losteilung findet statt, um eine kurzfristige Verfügbarkeit der entsprechenden Sortierkapazitäten zu gewährleisten und diesbezüglich den Wettbewerb zu fördern. Dessen ungeachtet kann sich jeder Bieter auch auf beide Lose bewerben. Eine „Loslimitierung“ im Sinne von § 30 Abs. 1 VgV besteht nicht.
Der jeweilige Vertrag betreffend ein Los verlängert sich, sofern ihn der Auftraggeber nicht kündigt, um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31.12.2026 (vgl. unten Teil D., § 12.2).
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsgegenstand ist der „kommunale“ Anteil des Inhalts der Wertstofftonne, der nach den derzei-tigen Festlegungen ca. 23,70 % beträgt. Bei einem ungefähren Gesamtaufkommen von ca. 6.100 Mg/a (Sammelmasse 2022) beträgt der ausschreibungsgegenständliche Masseanteil ca. 1.440 Mg/a. Die tatsächlich während der Vertragslaufzeit anfallenden Mengen des Abfallgemisches werden jeweils hälftig auf die beiden ausgeschriebenen Lose verteilt (siehe unten Abschnitt 2.4.).
Die Gesamtleistung wird gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Teillose (je 720 Mg/a pro Los) aufgeteilt. Die tatsächlich anfallenden, in die Entsorgungsverantwortung des Auftraggebers fallenden Teilmengen des Abfallgemisches werden hälftig aufgeteilt und den beiden Losen zugeordnet.
Die Losteilung findet statt, um eine kurzfristige Verfügbarkeit der entsprechenden Sortierkapazitäten zu gewährleisten und diesbezüglich den Wettbewerb zu fördern. Dessen ungeachtet kann sich jeder Bieter auch auf beide Lose bewerben. Eine „Loslimitierung“ im Sinne von § 30 Abs. 1 VgV besteht nicht.
Der jeweilige Vertrag betreffend ein Los verlängert sich, sofern ihn der Auftraggeber nicht kündigt, um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31.12.2026 (vgl. unten Teil D., § 12.2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung zur Berufsausübung, Erklärungen zu Ausschlussgründen (s. Unterlagen)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Unterlagen)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. Unterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.