Krankenhaus Johanneum Wildeshausen Neubau Intensivpflege und Umstrukturierung OP Abteilung: Sanitärinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: VE-410-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Feldstraße 1
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krankenhausjohanneum.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeberatung.de/krankenhaus-johanneum-wildeshausen/
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhaus Johanneum Wildeshausen Neubau Intensivpflege und Umstrukturierung OP Abteilung: Sanitärinstallationen
Die Stiftung Johanneum betreibt neben dem Gesundheitszentrum mit Pflegezentrum, MVZ und Praxen das
Krankenhaus Johanneum in Wildeshausen mit zurzeit 144 Planbetten für die stationäre Patientenversorgung.
Auf der Grundlage einer Bedarfsermittlung, Funktions- u. Raumprogrammes mit baulicher Zielplanungwird
ein Anbau für die Allgemeinpflege, Intensivmedizin u. der Pflege für geriatrische Patienten sowie die
Umstrukturierung u. Erweiterung der OP-Abteilung im Bestand durchgeführt.
Wildeshausen, DE
Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
DIN 18421 Dämmarbeiten an technischen Anlagen
305 m Fall-u. Sammelleitung Schmutzwasser, Bodenabläufe, 31 St Frei-
Strom-Absperrventile, 6 St Rückflussverhinderer, 28 St Schrägsitzventile
2740 m Bewässerungsleitung aus Edelstahl, Wärmedämmung, Sanitäre
Objekte, 7 St Pflegekombinationen, Wasserhygiene, Kernbohrungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Krankenhaus Johanneum Wildeshausen Neubau Intensivpflege und Umstrukturierung OP Abteilung: Sanitärinstallationen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.