Fernmeldetechnische Anlagen - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000173
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rahel-Straus Straße 10
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schmitz, Bettina
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Fernmeldetechnische Anlagen - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Fernmeldetechnische Anlagen - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Beschaffung / Einbau von Fernmeldetechnischen Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fernmeldetechnische Anlagen - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird aufgehoben, weil folgende andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Es liegt nur ein Angebot vor. Das Angebot ist nicht wirtschaftlich. Der Angebotspreis liegt 200% über dem vorab sorgfältig geschätzten (bepreistes Leistungsverzeichnis) Kostenbudget.
Es ist beabsichtigt gem. §17 Abs 2 VOB/A in eine Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem § 3b Abs. 3 Nr. 4-10 VOB/A EU überzugehen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.