Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-138
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 103 - Hauptamt
E-Mail:
Telefon: +49 51213091251
Fax: +49 5121309951251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
Wahrnehmung des Sicherheitsdienstes im Hauptgebäude und des Landkreises Hildesheim und 3 weiteren Nebengebäuden/Einrichtungen
Landkreis Hildesheim Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim, Kreishaus Alfeld Ständehausstraße 1 31061 Alfeld, Straßenverkehrsamt Hildesheim Heinrichstraße 21, 31134 Hildesheim, Flüchtlingsunterkunft Grasdorf Ohebergstr. 6 31188 Holle, Flüchtlingsunterkunft Ummeln Ummeln 31191 Algermissen
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, den Sicherheitsdienst neu auszuschreiben.
Dies betrifft nach aktuellem Stand die folgenden Objekte:
- Kreishaus Hildesheim, Marie Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
- Kreishaus Alfeld, Ständehausstraße 1, 31061 Alfeld (Leine)
- Straßenverkehrsamt Hildesheim, Heinrichstraße 21, 31134 Hildesheim
- Flüchtlingsunterkunft Grasdorf, Ohebergstr. 6, 31188 Holle
- Flüchtlingsunterkunft Ummeln, 31191 Algermissen (24 Stunden - Rundumdienst)
Weitere Details zur Wahrnehmung des Sicherheitsdienstes sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SCHUTZschild Bewachungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Rudolfplatz 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50764
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22198865727
Fax: +49 22198865728
Internet-Adresse: http://schutzschild.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAY1EREMTSA
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.