Errichtung einer Bioabfallbehandlungsanlage - Gewerk 1: Bioabfallvergärungsanlage inkl. CO2-Spülung Referenznummer der Bekanntmachung: KENN 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE197 707 477
Postanschrift: Siemensstr. 4b
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunale Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen gkAöR (KENN)
E-Mail:
Telefon: +49 6441/89728-30
Fax: +49 6441/89728-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ke-nn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Bioabfallbehandlungsanlage - Gewerk 1: Bioabfallvergärungsanlage inkl. CO2-Spülung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind Leistungen zur Lieferung und Errichtung der Bioabfallvergärungsanlage inkl. CO2-Spülung als Gewerk 1 des Gesamtprojekts zur Errichtung der Bioabfallbehandlungsanlage.
27711 Osterholz-Scharmbeck
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind Leistungen zur Lieferung und Errichtung der Bioabfallvergärungsanlage inkl. CO2-Spülung als Gewerk 1 des Gesamtprojekts zur Errichtung der Bioabfallbehandlungsanlage.
Auf der Grundlage der für die Genehmigungsplanung erstellten Zeichnungen und Beschreibungen zur Bioabfallbehandlungsanlage sind im Gewerk 1 Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage,
- eine Anlieferungs- und Logistikhalle,
- ein Logistiktunnel,
- die Fermentertunnel,
- jeweils ein Biogas-, Perkolat- und CO2-Speicher,
- alle erforderlichen Nebeneinrichtungen sowie
- alle erforderlichen elektro- und steuerungstechnischen Leistungen
zu berücksichtigen.
Zum Liefer- und Leistungsumfang der Vergärungsanlage gehören insbesondere die Ausführungsplanung einschließlich Tragwerksplanung, die Errichtung der Anlage, die Schulung des Betriebspersonals, die Inbetriebsetzung sowie die komplette Dokumentation des Lieferumfangs. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
• Nachweis der Berufsqualifikation des Bewerbers sowie seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder durch andere geeignete Dokumente. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
• Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bewerbers (wenn zutreffend).
• Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (insbesondere nach §§ 123, 124 GWB); auf dem vorgegebenen „Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“.
• Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/1269 („Russland-Sanktionen-VO“); auf dem vorgegebenen „Formblatt Eigenerklärung RUS-Sanktions-VO“.
• Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn; auf dem vorgegebenen Formblatt „Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG“.
• Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG); auf dem vorgegebenen „Formblatt Eigenerklärung LkSG“.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
• Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den vergangenen drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren.
• Bonitätsnachweis durch Bankenerklärung oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Creditreform-Auskunft) mit Angaben über Zahlungsverhalten und Kreditrahmen sowie eine Kurzdarstellung der Aktiva/Passiva des Unternehmens.
• Nachweis des Bestehens einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages; im Falle der Auftragserteilung gelten u.U. weitergehende Anforderungen, d.h. der Auftragnehmer hat ggf. seinen Versicherungsschutz anzupassen bzw. zu erhöhen.
• Prüfungsberichte zum Jahresabschluss der Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Prüfungsbericht zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 sofern schon vorhanden, andernfalls vorläufige Ist-Zahlen für G&V & Bilanz).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
Referenzen
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch Referenzen über vergleichbare Leistungen nachgewiesen. Der Nachweis der Referenzen hat für jeden einzelnen Referenzauftrag gesondert auf dem vorgegebenen Formblatt „Nachweis über Referenzprojekte“ zu erfolgen und die dort verlangten Angaben zu umfassen.
In Bezug auf die durch Referenzen nachzuweisende technische Leistungsfähigkeit gilt folgende Mindestanforderung, deren Nichterfüllung durch den Bewerber (bzw. die Bietergemeinschaft) zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führt:
• Vorlage von mindestens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren (01.10.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist die abgeschlossene Inbetriebnahme der Anlage) über den Bau und die Inbetriebnahme einer Vergärungsanlage für Siedlungsabfällen im diskontinuierlichen Trockenfermentationsverfahren in Fermentertunneln mit einem Mindestanlagendurchsatz von 20.000 Mg/a, bezogen auf den Durchsatz in der Trockenvergärung, innerhalb der Europäischen Union.
Zusätzlich gilt für Bewerber-/ Bietergemeinschaften, dass sich die nachzuweisende Referenz, bezogen auf den technischen Teil der Gesamtleistung, nicht auf ein gemeinsam bearbeitetes Projekt der Bewerbergemeinschaft beziehen muss.
Sofern der Bewerber über mehrere Referenzen verfügt, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, sollten diese vollständig bzw. sämtlich eingereicht werden, da eine Mehrzahl solcher Referenzen im Falle einer etwaigen Auswahlentscheidung berücksichtigt wird (siehe dazu Abschnitt 3.8).
Personelle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen.
Zertifikate, Fachkundenachweise
Nachweis/Zertifikate über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleich-bar).
Über das hier geforderte Zertifikat bzw. der hier geforderten Fachkundenachweis muss jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Angebots- und Verhandlungsphase werden nur Bewerber zugelassen, die die erforderliche Eignung für die Erbringung der Leistungen aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe vorliegen. Zum Zwecke der Prüfung der Eignung und des (Nicht-)Vorliegens von Ausschlussgründen sind durch den Bewerber die o.g. genannten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe sowie deren Voraussetzungen und Grenzen (vgl. § 6d EU VOB/A) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern (vgl. § 16a EU VOB/A). Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung bzw. Nachreichung.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge weitere und/oder ergänzende Erklärungen und/oder Nachweise zu fordern, soweit er dies im Rahmen der Eignungsprüfung für erforderlich hält. Hierauf haben sich die Bewerber bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge einzustellen, so dass sie in der Lage sein müssen, die entsprechenden Erklärungen und Nachweise ggf. unverzüglich vorzulegen.
Die beizubringenden Unterlagen haben den jeweils aktuellen Stand auszuweisen und dürfen bei Ablauf der Teilnahmefrist, sofern nachfolgend nicht anders angegeben, nicht älter als sechs Monate sein. Kopien sind ausreichend, jedoch behält der Auftraggeber sich vor, die Vorlage der Originale zu verlangen.
Sämtliche Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache, hilfsweise im fremdsprachigen Original mit deutscher Übersetzung eines anerkannten vereidigten Übersetzers, einzureichen.
Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 6b EU Abs. 1 VOB/A, allerdings nur, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lünebrurg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Akteneinsicht und Geheimhaltung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die hieran Beteiligten die Vergabeakten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften hiervon erteilen lassen können (§ 165 Abs. 1 GWB). Dies umfasst grundsätzlich auch den Inhalt der Teilnahmeanträge und Angebote konkurrierender Bieter.
Allerdings kann die Vergabekammer die Einsicht in die Vergabeakten bzw. in die Angebote konkurrierender Bieter aus wichtigen Gründen, insbesondere zum Zwecke des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, versagen (§ 165 Abs. 2 GWB). Es wird den Bietern daher empfohlen, bereits mit der Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote kenntlich zu machen, welche Teile ihrer Teilnahmeanträge bzw. Angebote aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Einsichtnahme durch andere Bieter nicht zugänglich gemacht werden sollten.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943