Stadt Garbsen - Neubau / Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Vergabe der Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: GSG-01/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Garbsen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://garbsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4B6V9V/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4B6V9V
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Garbsen - Neubau / Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Vergabe der Freianlagenplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: GSG-01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zuge der G9 Erweiterung und dem zusätzlichen Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen beabsichtigt die Stadt Garbsen den Neubau eines Erweiterungsgebäudes beim Geschwister-Scholl-Gymnasiums im Stadtteil Berenbostel.

Bei der Frage nach einem geeigneten Standort wurden interne Optionen abgewogen und sich dafür entschieden, das angrenzende Spielfeld für den Neubau zu nutzen. Es ist nach § 34 BauGB zu entwickeln. Die Freianlagenplanung hat die Aufgabe die neuen freiräumlichen Zusammenhänge zwischen Neubau und Bestandgebäude funktional und gestalterisch zu ordnen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

30823 Garbsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der G9 Erweiterung und dem zusätzlichen Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen beabsichtigt die Stadt Garbsen den Neubau eines Erweiterungsgebäudes beim Geschwister-Scholl-Gymnasiums im Stadtteil Berenbostel. Mit dem Neubau wächst die Schule von einer 4 auf 5,5-Zügigkeit und der Bedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen, Differenzierungsräumen sowie fachspezifischen Unterrichtsräumen wird gedeckt.

Der zusätzliche Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse führten dazu, dass zurzeit vom Geschwister-Scholl-Gymnasium zusätzliche Räumlichkeiten der benachbarten James-Krüss-Grundschule und der Förderschule "Im Hespe" genutzt werden. Aufgrund des erhöhten Raumbedarfs werden diese Räumlichkeiten in Zukunft von den Schulen selbst beansprucht, so dass in Folge die Stadt Garbsen die Errichtung eines Erweiterungsbaus festlegte.

Bei der Frage nach einem geeigneten Standort wurden interne Optionen abgewogen und sich dafür entschieden, das angrenzende Spielfeld für den Neubau zu nutzen. Es ist nach § 34 BauGB zu entwickeln. Die Freianlagenplanung hat die Aufgabe die neuen freiräumlichen Zusammenhänge zwischen Neubau und Bestandgebäude funktional und gestalterisch zu ordnen. Hiervon sind die zum Schulhof neu hinzukommenden Flächen des ehemaligen Spielfeldes und die nördlich am Bestandsgebäude gelegenen Pausenhofflächen in erster Linie betroffen (siehe Übersichtsplan, Bearbeitungsgrenze rot, ca. 8.200 m2).

Der Vorentwurf soll mit dem Ziel eines Gesamtkonzeptes auch die Bestandsflächen auf dem Schulhof des Gymnasiums im Süden betrachten (Siehe Übersichtsplan Bearbeitungsgrenze gelb, ca. ca. 2.720m2).

Die anrechenbaren Kosten wurden für die Leistungsphasen 1-2 auf [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt. Bei den Leistungsphasen 3-9 liegen die geschätzten anrechenbaren Kosten bei[Betrag gelöscht] EUR brutto.

Entsprechend des Rahmenterminplans sind für die Leistungsphasen 1-7 der Freianlagenplanung ca. 22 Monate kalkuliert. Für die Bauzeit der Freianlagen werden etwa 10 Monate angesetzt. Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen für den August 2027 geplant.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Auf der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs einen Teilnahmeantrag abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden diese geprüft und auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix bewertet (zu den Kriterien siehe nachstehenden Abschnitt III.). Zur Angebotsabgabe werden - eine entsprechende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt - mindestens und höchstens die drei (3) Bewerber mit den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erzielten höchsten Gesamteignungspunktzahlen aufgefordert. Für den Fall, dass auf Platz 3 mehrere Bewerber mit der gleichen Gesamteignungspunktzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Maximalzahl von drei (3) zu erhöhen oder durch Losentscheid einen Bieter aus dem Kreis der gleichplatzierten Bewerber auszuwählen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI § 55 HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A)

Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt III.1.1, dem Abschnitt III.1.2 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Abschnitt III.1.3 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

B)

Die Eignungsanforderungen im Einzelnen:

1) Abgabe eines Teilnahmeantrags mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend:

1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft

1.2) Nachunternehmeneinsatz

1.3) Eignungsleihe

1.4) Haftpflichtversicherung

1.5) Netto-Gesamtumsatz im Bereich Freianlagenplanung

1.6) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

1.7) Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten

1.8) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (siehe Abschnitt III.2.1)

1.9) Referenzen

1.10) Einverständniserklärung betreffend Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit, Sprachenregelung,Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Ausschluss bei Täuschung.

2) Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den nachfolgenden Abschnitten III.1.2 und III.1.3

3) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung

C)

Die Mindeststandards stellen Ausschlusskriterien dar und müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Die übrigen Eignungskriterien stellen Bewertungskriterien dar und werden nach einem Punktesystem mit einer Skala 1 bis 12 Punkte bewertet. Einzelheiten finden sich im Dokument Bewertungsmatrix Eignung.

D)

Hinweis zur Form der Eigenerklärungen:

Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Teilnahmeantrags und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 0 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Netto-Gesamtumsatz im Bereich Freianlagen nach §§ 34 HOAI im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 30% / Punktevergabe:

- > [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte,

- > 600.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte,

- > 400.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1.

Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Freianlagenplanung nach § 34 HOAI in Höhe von EUR 400.000 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr

2.

Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:

- EUR 3 Mio. für Personenschäden

- EUR 1 Mio. für sonstige Schäden

- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 0 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Referenzprojekt 1: (die Referenzprojekte 2 und 3 werden nicht als Referenzprojekt 1 gewertet/berücksichtigt):

Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Freianlagenplanung der letzten zehn (10) Jahre (ab 01.01.2013)

(Gewichtung 20% / Punktevergabe:

Das Referenzprojekt wird anhand folgender Kriterien bewertet:

(1) Vergleichbarkeit des Planungsgegenstandes

- Schulbau: 3 Punkte

- Kein Schulbau: 0 Punkte

(2) Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune): 3 Punkte

- Andere Auftraggeber: 0 Punkte

(3) Vergleichbarkeit der Gesamtkosten (brutto)

> EUR 1,3 Mio.: 3 Punkte

>/= EUR 0,75 Mio. - 1,3 Mio.: 2 Punkte

< EUR 0,75 Mio.: 1 Punkte

(4) Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen

- Leistungsphasen 2 bis 8 fertiggestellt: 3 Punkte

- Leistungsphasen 2 bis 8 beauftragt und bis auf LP 8 fertiggestellt: 2 Punkte

- Andere: 0 Punkte

2.

Referenzprojekt 2: (die Referenzprojekte 1 und 3 werden nicht als Referenzprojekt 2 gewertet/berücksichtigt):

Ein (1) Referenzobjekt für Freianlagenplanung der letzten fünf (5) Jahre (ab 01.01.2018)

(Gewichtung 20% / Punktevergabe:

Das Referenzprojekt wird anhand folgender Kriterien bewertet:

(1) Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung

- LP2 und 3 beauftragt und abgeschlossen: 6 Punkte

- LP2 und 3 nicht beauftragt und abgeschlossen: 0 Punkte

(2) Berücksichtigung klimawandelangepasster Planung durch

a) Verwendung klimaangepasster Planzarten

b) Regenwassermanagement

c) Berücksichtigung von Hitze und Starkregen

- Alle drei Kriterien a), b) und c) erfüllt: 6 Punkte

- Zwei von drei Kriterien erfüllt: 3 Punkte

- Weniger als zwei Kriterien erfüllt: 2 Punkte

3.

Referenzprojekt 3: (die Referenzprojekte 1 und 2 werden nicht als Referenzprojekt 3 gewertet/berücksichtigt):

Ein (1) Referenzobjekt für Freianlagenplanung der letzten fünf (5) Jahre (ab 01.01.2018)

(Gewichtung 20% / Punktevergabe:

Das Referenzprojekt wird anhand folgender Kriterien bewertet:

(1) Vergleichbarkeit des Planungsgegenstandes

- LP2 und 3 für Schulbau beauftragt und abgeschlossen: 4 Punkte

- Kein Schulbau und/oder LP2 und 3 nicht beauftragt und/oder abgeschlossen: 0 Punkte

(2) Vergleichbarkeit des Planungsgegenstande

- Weiterführende Schule ab Klasse 6: 4 Punkte

- Keine weiterführende Schule: 0 Punkte

(3) Vergleichbarkeit der Gesamtkosten (brutto)

> EUR 1,3 Mio.: 4 Punkte

>/= EUR 0,75 Mio. - 1,3 Mio.: 2 Punkte

< EUR 0,75 Mio.: 0 Punkte

4.

Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten

(Gewichtung 10% / Punktevergabe:

- > 10 = 12 Punkte

- 8 - 10 = 9 Punkte

- 4 - 7 = 6 Punkte

- 1 - 3 = 3 Punkte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1.

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekten sowie Landschaftsarchitekt für Freianlagen (für Niedersachsen: §§ 5-12 NArchtG) und Ingenieure (für Niedersachsen: §§ 7-9 NIngG) . Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder ein sonstiger vergleichbarer Nachweis zu erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/09/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B6V9V

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen.

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.

Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023

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