Rahmenvertrag Mitarbeiterüberlassung IT-Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 0078-DLG/2023-03.219

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 149-471574)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Mitarbeiterüberlassung IT-Betrieb

Referenznummer der Bekanntmachung: 0078-DLG/2023-03.219
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der AG beabsichtigt Unterstützung für den IT-Betrieb in Form von Arbeitnehmerüberlassung zu beschaffen. Folgende Skill-Profile werden im Rahmen dieser Ausschreibung gesucht:

Skill-Profil 1: System- und Anwendungssoftwareentwicklung

Skill-Profil 2: Betriebsunterstützung

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Rahmenvertragspartnern, gem. § 21 Abs. 4 VgV, geschlossen werden. Die konkreten Abrufe für die Arbeitnehmerüberlassung erfolgen nach der Durchführung von Miniwettbewerben zwischen den Rahmenvertragspartnern über Einzelaufträge.

Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens erhalten die drei wirtschaftlichsten Angebote den Zu-schlag. Mit diesen drei führenden Bietern wird die beiliegende Rahmenvereinbarung geschlossen.

Die Beauftragung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt anschließend über Einzelaufträge nach Durchführung eines Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvertragspartnern in Anwendung von § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

Die erneuten Vergabeverfahren werden voraussichtlich elektronisch über eine Vergabeplattform durchgeführt. Die Frist zur Einreichung von Angeboten beträgt in der Regel vierzehn Kalendertage.

Die Prüfung der eingehenden Angebote erfolgt gemäß § 56 VgV. Der Zuschlag erfolgt auf das gemäß § 58 VgV wirtschaftlichste Angebot wie folgt:

Sofern im Rahmen des Miniwettbewerbs bewertete Leistungskriterien aufgestellt wurden, ist das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen des Miniwettbewerbes das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB die höchste Kennzahl Z aufweist. Die Kennzahl Z errechnet sich für jedes Angebot, das die Mindestanforderungen erfüllt, aus dem Quotienten aus Leistung L und Preis P.

Für den Fall, dass ausschließlich Mindestanforderungen an die Leistungserbringung gestellt wurden, ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, das unter allen Angeboten, die sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen, den niedrigsten Preis P aufweist (reine Preiswertung).

Der AG konkretisiert die zu erbringenden Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarungen und dem konkret festgestellten Bedarf. Dabei werden Festlegungen zum konkreten Leistungsinhalt, geforderten Skill-Profilen, Leistungszeitraum und -umfang etc. getroffen und die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen bestimmt.

Die Anforderungen an die anzubietenden Mitarbeiter können dabei als Mindest-/ Ausschluss- und/oder Bewertungskriterium formuliert sein. Die jeweilige Ausprägung mit Antworterwartung sowie Gewichtung und Bewertung der Kriterien je Mitarbeiterprofil sind Bestandteil der Dokumente zum erneuten Vergabeverfahren.

Im Rahmen des erneuten Vergabeverfahrens dürfen die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Prei-se nicht überschritten werden.

Bei Einzelaufträgen, deren Auftragswert über dem aktuellen, in § 106 GWB festgelegten Schwellenwert liegen, informiert der AG die Rahmenvertragspartner, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 GWB. Durch Abgabe seines Angebots im erneuten Vergabeverfahren ist der Rahmenvertragspartner einverstanden, dass ggf. nicht berücksichtigten Bietern sein Name / Firmierung und Anschrift benannt wird.

Die Parteien der Rahmenvereinbarung sind nicht verpflichtet, sich an den erneuten Vergabeverfahren mit einer Abgabe eines Angebotes zu beteiligen. In diesem Fall hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist eine begründete Absage an den AG zu erfolgen.

Die Angebotserstellung im erneuten Vergabeverfahren wird nicht vergütet.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 149-471574

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Verlängerung der Bindefrist
Anstatt:
Tag: 03/11/2023
muss es heißen:
Tag: 13/11/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der Angebotsfrist
Anstatt:
Tag: 18/09/2023
muss es heißen:
Tag: 27/09/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Verlängerung der Angebotsfrist
Anstatt:
Tag: 18/09/2023
muss es heißen:
Tag: 27/09/2023
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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