Rahmenvertrag über die Entsorgung von gefährlichem Boden in der Landeshauptstadt Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 66-0744-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Entsorgung von gefährlichem Boden in der Landeshauptstadt Hannover
Entsorgung von gefährlichem Boden, Rahmenvertrag
Hannover
- 15.500 t DK I PAK <100 mg/kg
- 3.500 t DK I PAK >100<250 mg/kg
- 3.500 t DK I PAK <500 mg/kg
- 3.500 t DK II PAK >500 < 1.000 mg/kg
- 2.400 t DK III PAK <=1.000 mg/kg
- 3.350 t DK II PAK <500 mg/kg
Massen und Schätzkosten entsprechen der Höchstmenge und dem Höchstwert über die gesamte Laufzeit. Sobald diese Werte erreicht werden, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweis über MVAS geschulter und geprüfter Verantwortlicher mit Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Einzureichen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Mit dem Angebot einzureichen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Eigenerklärung zur Eignung im vorliegenden Vergabeverfahren (Formblatt 124 LD)
Einzureichen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Jahren einschl. Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Nachweis der Unbedenklichkeit der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers
Geforderte Mindeststandards:
- drei nicht zu beanstandende Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren; mindestens eine mit einem vergleichbaren Volumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland