Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 90-08-09/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 101
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 581822991
Fax: +49 58182485
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware
Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eine integrierte abfallwirtschaftliche Softwarelösung ist zu liefern für:
* Kundenverwaltung
* Objektverwaltung
* Behälterverwaltung
* Leerungsdatenverwaltung
* Tourenplanung
* Darstellung von Ist-Daten der Regelabfuhr
* Auftragsabwicklung für Behälterdienst, Sperrmüll, Sonderentleerungen und weitere Auftragsarten
* Disposition der Aufträge
* Abfallannahme mit und ohne Waage
* Gebührenabrechnung,
sowie weitere Funktionen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Altdaten sind zu übernehmen. Die Leistung umfasst Inbetriebnahme- und Schulungsleistungen.
eine Verlängerungsoption ist möglich
Erfahrungen mit der Durchführung der angefragten Leistung und positiv bewertete Referenzen; erforderliche Leistungsfähigkeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist im Antragsformular enthalten.
Angaben jeweils für 2020, 2021, 2022 und Mittelwert 2020-2022:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung, Lizensierung abfallwirtschaftlicher Software)
Angabe von mindestens 5 Kunden (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder mit deren Aufgaben beauftragte Gesellschaften), an welche der Bieter solche Softwareprodukte geliefert hat und für welche er aktuell Lizenzentgelte erhält.
Für die unter II.2.4) genannten Einzelpunkte ist jeweils mindestens ein Referenzkunde aus den letzten 5 Jahren zu benennen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s. vorstehend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in dem im Portal eingestellten Antragsformular zu stellen.
Die Angaben in II.2.7) zu Beginn/Ende sind so zu verstehen, dass ab Anfang 2024 die Arbeit begonnen wird und bis Jahresmitte 2025 alle Module funktionsfähig implementiert sein sollen. Hierüber kann erforderlichenfalls verhandelt werden.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Betriebsbereitschaft der Software im Anschluss auch weiterhin vom Auftragnehmer sichergestellt wird.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-1334
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.