Planmäßige Instandsetzung Ölschute Klasse 737 Ö12 Referenznummer der Bekanntmachung: 73712 O12 1 0 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kasinostraße Tor 7
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MArs 130
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planmäßige Instandsetzung Ölschute Klasse 737 Ö12
Planmäßige Instandhaltung Ölschute Klasse 737 "O12"
Am Standort der Werft
Bedarfsinstandsetzung u.a. mit:
- Instandsetzen üblicher Schiffsausrüstung und -einrichtung
- Erneuern Farbaufbau Unterwasserschiff
- Umfangreiche Reinigungs- und Farbarbeiten
- Bunker-/ Tankreinigung
- Umsetzen WTA "Rettungsringe"
- Abschluss einer objektbezogenen Reparaturhaftpflichtversicherung
voraussichtliche Werftliegezeit: 01.12.2023-30.01.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweise:
Sofern zum Nachweis der Eignung eine Eigenerklärung verlangt wird, ist diese mit Angabe der Firma und fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abzuschließen; ersatzweise Firmenstempel, Unterschrift und Name in Druckbuchstaben. Auf Anforderung sind unverzüglich Nachweise beizubringen.
Soweit sich Bewerber/innen zur Erfüllung der Eignungskriterien auf Unterauftragnehmer abstützen (Eignungsleihe), sind solche Unterauftragnehmer zu benennen und die angegebenen Nachweise von Seite dieser Unterauftragnehmer mit der Angebotsabgabe beizubringen. Die Angabe, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
A. Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Ölschuten, Taucherprahme, Hafenbarkasse, etc.).
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung mit Angabe der Referenzaufträgen mit vergleichbaren Leistungen, deren Beauftragungen nicht vor dem 01.06.2018 erfolgten. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits mindestens 70% des Leitungszeitraums abgeschlossen haben.
Folgende Angaben sind pro Referenz anzugeben:
-sofern die entsprechenden Verträge mit dem Marinearsenal geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes (mit Schiffs- /Bootsname) ausreichend.
-sofern die entsprechenden Verträge nicht mit dem Marinearsenal geschlossen wurden: kurze Darstellung in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers, des Leistungszeitraums, des Leistungsortes, des Leistungsumfangs, Auftragswertes (circa Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend) und des Boots-/Schiffsnamens sowie dessen Typ und Standardverdrängung.
B. Infrastruktur:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Instandhaltungsvorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
• unabhängiger Feuerlöschanschluss für C-Rohr mit einem Druck von mindestens 9 bar.
• Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten sowie Verfügbarkeit des erforderlichen Docks, der Ausstattung mit Dock- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an den Docks und Kaianlagen vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Luft, Beheizung und Belüftung,
Feuerlöscheinrichtungen und Abwasser, des Maschinenparks, der Lagerflächen und der Büro-, Be- sprechungs- und Aufenthaltsräume für Personal des MArs und des Bordkommandos.
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Windverhältnissen.
b) Eigenerklärung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
c) Eigenerklärung über Vorhandensein einer Pier, mit einer Pierlänge die es erlaubt, die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
4. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier, um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 5 t transportieren zu können.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier verfügbar sind, so dass jeder- zeit die gesamte (eingezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei Lasten bis 5 t transportiert werden können.
5. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Werftpersonal mit dem Umgang der verfügbaren Brandbekämpfungsmittel vertraut ist und unmittelbar nach Erkennen eines Brandes mit der Brandbekämpfung begonnen werden kann.
C. Projektmamagement, Qualifikationen:
6. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Instandhaltungsvorhabens sicherstellt.
Beizubringender Nachweis:
Angaben zur Aufbau- und Ablauforganisation der mit der Durchführung des Auftrages zu betrauenden Abteilung. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung des Auftrags durch die Abteilung sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
7. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hoch- schul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Beizubringende Nachweise:
a) Eigenerklärung, dass ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter (m/w/d) mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar (bspw. staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) oder Meister (m/w/d) einer technischen Fachrichtung vorhanden ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Eigenerklärung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsingenieur mit vergleichbarer Qualifikation, wie für den zentralen Ansprechpartner gefordert, zur Verfügung steht.
8. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
9. Eignungskriterium:
Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer verfügt über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen verfügt.
10. Eignungskriterium:
Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ist in der Lage Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer in der Lage ist, Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
Qualitätsmanagement:
11. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
Beizubringender Nachweis:
Angaben zur Aufbau und Ablauforganisation der fertigungsunabhängigen
Qualitätssicherungsorganisation. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung der QS durch die QS-Organisation sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
12. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Beizubringender Nachweis:
Nachweis (Kopie) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn des Leistungszeitraumes (geplante WLZ) verliert.
13. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkter Unternehmensführung untersteht.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung steht, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
14. AQAP
Die Bestimmungen der AQAP 2131:2017 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung und Test) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt und eingehalten.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Bedingungen der AQAP 2131:2017 (NATOQualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung und Test) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung akzeptiert und einhält.
15. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
Beizubringender Nachweis:
Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist die Herstellerqualifikation vorzulegen. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn oder während des Leistungszeitraumes (geplante WLZ) verliert. Werden die Schweißarbeiten an einen Unterauftragnehmer vergeben, ist konkret darzulegen, welches Unternehmen in welchem Umfang hinzugezogen wird, dass der benannte Unterauftragnehmer über die geforderte Eignung verfügt und die Mittel für die Erfüllung des
Auftrags tatsächlich zur Verfügung gestellt werden, hierzu ist eine Verpflichtungserklärung des UAN abzugeben und die Herstellerqualifikation des UAN vorzulegen
E. Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
16. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine verantwortliche Person zur Verfügung steht, die dafür Sorge trägt, dass die Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards eingehalten werden.
17. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Beizubringende Nachweise:
a) Angaben zur Umsetzung der betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
b) Eigenerklärung, dass die betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Kasinostraße Tor 7
Ort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit