Sicherheitsdienst in der Lokhalle Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 192/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofsallee 1b
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 551999580
Fax: +49 495519995858
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lokhalle.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst in der Lokhalle Göttingen
Los 1: Sicherheits- und Ordnungsdienst
Los 1: Sicherheits- und Ordnungsdienst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die GWG beabsichtigt für die Umsetzung ihres Sicherheitskonzeptes bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen die Beauftragung eines Unternehmens, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Da der genaue Bedarf im Vorfeld nicht festgestellt werden kann, wird im Rahmen dieser Vergabe zunächst ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für öffentliche Veranstaltungen abgeschlossen. Die Beauftragung erfolgt dann jeweils durch Einzelbeauftragungen gegenüber diesem Vertragspartner.
Los 2: Objektbewachung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die GWG beabsichtigt für die regelmäßige Objektüberwachung und –kontrolle die Beauftragung eines Unternehmens, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Sicherheits- und Ordnungsdienst
Ort: Hardegsen
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37181
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Objektbewachung
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.