Sanierung "Rüstungsaltlast Dethlinger Teich" - Liefern und Wartung eines 250 kVA Notstromaggregates
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Harburger Straße 2
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5162970-629
Fax: +49 5162970-99629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung "Rüstungsaltlast Dethlinger Teich" - Liefern und Wartung eines 250 kVA Notstromaggregates
Im Dethlinger Teich wurden von 1942 bis 1952 eine nicht näher bekannte Anzahl an Kampfstoffmunition in einem Teich versenkt und anschließend mit Boden und Bauschutt abgedeckt. Die Planung sieht vor, diese Kampfstoffe und Kampfmittel zu bergen.
Um die Sicherheit der technischen Anlagen zu erhöhen und einen Notbetrieb eines Teils der Anlagenkomponenten zu gewährleisten, ist vorgesehen ein Notstromaggregat vorzuhalten. Der Kauf und die Vergabe der Wartung des Notstromaggregates ist Ziel der Ausschreibung.
Der Standort "Dethlinger Teich" liegt rund 2,5 km nördlich von Trauen, 3 km südöstlich von Munster, 1km nordöstlich der Siedlung Dethlingen und 2 km westlich von der Munsteraner Ortschaft Oerrel nahe der Bundesstraße 71 und der OHE-Bahnstrecke Munster-Beckedorf.
Lieferung und Wartung eines 250 kVA Notstromaggregates für die Sanierung der Rüstungsaltlast "Dethlinger Teich".
Die Wartung des Notstromaggregates kann im gegenseitigen Einvernehmen über die 61 Monate hinaus verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass die in §§ 123 und 124 genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden;
- Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;- Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
- Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen 3 / 4 Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
- Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S.1 oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 3 / 4 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.- Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines rechtskräftigen festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt worden sind.
- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
- Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezugnehmend auf die Abgabe des Angebotes: Die beigefügte Gaeb-Datei gilt als Arbeitsmittel. Bei Abweichungen zwischen der Gaeb-Datei und dem Leistungsverzeichnis in PDF-Format, gilt das Leistungsverzeichnis in der PDF-Fassung.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3306/3307/3308
Fax: +49 4131-15-2943
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.