Lieferung einer Kehrmaschine mit SKR im Frontanbau Referenznummer der Bekanntmachung: FD25-423-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Hippen-Platz 1
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4941/12-2402
Fax: +49 4941/1255-2402
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Kehrmaschine mit SKR im Frontanbau
Lieferung einer Kehrmaschine mit Sinkkastenreiniger im Frontanbau sowie Inzahlungnahme des vorhandenen Sinkkastenreinigers
Stadt Aurich Bürgermeister-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Lieferadresse:
Stadt Aurich
Betriebshof
Hammerkeweg 16
26605 Aurich
Die Stadt Aurich möchte für ihren Betriebshof eine neue Kehrmaschine mit Sinkkastenreiniger im Frontanbau beschaffen.
Das Fahrzeug sollte über einen Dieselmotor, min. 6 Zylinder, Common-Rail, FCA R756 mit einer Leistung von min. 110 KW verfügen. Das Emissionsniveau muss Euro 6 entsprechen. Es wird ein hydrostatischer Fahrantrieb mit zwei Fahrbereichen mit stufenloser automatischer lastenabhängiger Regelung. Maximale Geschwindigkeit beim Kehrvorgang bei 18 km/h. Die Hinterachse ist die Antriebsachse. Es wird eine hydrostatische Servolenkung an der Vorderachse gefordert. Die Kehreinheit soll aus einem gezogenem Zwei-Besen-System unter der Kabine angeordnet, einem dritten Frontbesen und Seitenbesen mit unabhängiger Steuerung bestehen. Der Besserdurchmesser soll 900 mm betragen. Die Kehreinheit soll hydraulisch heb- und senkbar sein sowie über eine hydraulische Links-Rechts-Verschiebung von je 300 mm verfügen. Ein Saugschacht soll an der Kehreinheit montiert sein und automatisch mit den Besen verschoben. Der Kehrgutbehälter sollte über einen stabilen Stahlbehälterrahmen mit Bodenplatte und Seitenwänden aus rostfreiem Edelstahl verfügen. Das Behältervolumen sollte brutto ca. 5 m³ betragen.
Das Fahrzeug sollte über einen Frischwassertank aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von 685 Liter und einer Frischwasserpumpe von 24 V mit einer Leistung von bis zu 3,4 bar/15l/min verfügen. Eine Wasserhochdruckanlage mit einer Leistung von 105 bar/15l sollte während des Betriebs des Kehreinsatzes möglich sein.
Weitere Details können Sie dem Leistungsverzeichnis entnehmen.
Gebrauchtfahrzeuge bis 500 h dürfen angeboten werden.
Der Angebotspreis versteht sich inkl. Einer deutschen Bedienungsanleitung, Checkheft, Überführung und Übergabeinspektion. Zudem hat eine Einweisung des Bedienpersonals auf die technische Einheit durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die Lieferzeit darf nach Auftragsvergabe zwei Monate nicht überschreiten.
Die Lieferzeit darf nach Auftragsvergabe zwei Monate nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer Kehrmaschine mit SKR im Frontanbau
Postanschrift: Carl-Benz-Straße 6
Ort: Saterland-Sedelsberg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 26683
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4492-9151993
Internet-Adresse: www.allroundmaster.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDGJ4
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann eine Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden ( § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.