Betriebsunterstützung Microsoft 365 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_000000035400
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Papenburg 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 511430-2849
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung Microsoft 365
Microsoft 365 wird derzeit im Rahmen des Projektes "Microsoft 365+ gemeinsam digital" eingeführt. Der Beginn der Produktivsetzung ist für September 2023 geplant mit voller Betriebsbereitschaft ab 01.01.2024.
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass ein guter Betrieb von M365 für den erfolgreichen Einsatz von M365 maßgeblich ist. Deshalb möchte der AG die Verantwortung für den Betrieb von M365 nicht abgeben und stellt dafür internes Personal zur Verfügung.
Das interne Betriebsteam verfügt mit ca. 6 Mitarbeiter Kapazitäten (MAK) aus Sicht des Auftraggebers allerdings nicht über ausreichende Kapazitäten, um den Betrieb von Microsoft 365 und seinen Komponenten für den eingesetzten Umfang zu realisieren. Daher wird externe Unterstützung benötigt, damit die Anwender im Unternehmen in die Lage versetzt werden, den vollen Leistungsumfang von Microsoft 365 nutzen zu können.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2024, Jedoch spätestens 2 Monate nach Auftragserteilung
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag kann 2-mal um jeweils 12 Monate durch den AG verlängert werden. Die Verlängerung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf durch den AG schriftlich erklärt werden.
Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO), die Durchführung von Verhandlungen
Über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsunterstützung M365
Postanschrift: Glashütter Str. 55
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform(siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 20.06.2023 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM062A6
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.